Wertersatzansprüche von Unternehmen gegen gegen Verbraucher, die über einen Online-Shop Ware bestellen und dann ihr Widerrufsrecht ausüben, werden demnächst stark eingeschränkt.
Wenn ein Verbraucher in einem Online-Shop (oder sonstwie unter ausschließlicher Nutzung von "Fernkommunikationsmitteln" [Telefon, Internet, etc.]) Ware bestellt, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht üblicherweise 14 Tage oder einen Monat, je nach Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung. Wird ein Widerruf erklärt, kann der Verbraucher die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben und sein Geld zurückverlangen. Das Problem für die Shopbetreiber ist dabei, dass die Ware teilweise schon benutzt wurde und Gebrauchsspuren aufweist. Sie kann dann nicht mehr als Neuware verkauft werden. Der Shopbetreiber erleidet einen Schaden.
Bislang konnte der Shopbetreiber von dem Kunden dann Wertersatz verlangen, soweit die Ware sich in ihrem Zustand stärker verschlechtert hat, als es bei einer normalen Prüfung in einem Ladengeschäft der Fall gewesen wäre.
Der nunmehr veröffentlichte Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5097) schränkt den Wertersatzanspruch des Shopbetreibers stark ein. Shopbetreiber sollen zukünftig vom Kunden (Verbraucher) nur noch Wertersatz fordern können, soweit der Kunde die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware hinausgeht.
Weitere Voraussetzung soll sein, dass der Unternehmer den Verbraucher auf diese Regelung ausdrücklich hingewiesen hat und ihn auf sein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht hat.
Die Neuregelung ist notwendig, da der Europäische Gerichtshof Anfang September 2009 entschieden hatte, dass die deutschte Rechtslage nicht mit den europarechtlichen Vorgaben übereinstimmt und den Verbraucher zu sehr benachteiligt.
Insgesamt stellt die Neuregelung eine Verschlechterung der Rechtslage für alle Onlineshopbetreiber dar.
WICHTIG: Die Widerrufsbelehrungen der Online-Shops müssen nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs auf den neuesten Stand gebracht werden, um Abmahnungen zu vermeiden.
Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Wenn Sie an weitergehenden Informationen oder an einer rechtlichen Prüfung und Betreuung Ihrer Internetseite interessiert sind, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an
weiterführende Informationen: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_03/2011_127/03.html
Gesetzesentwurf unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/050/1705097.pdf