Streaming Abmahnung: Erste Abmahnung liegt uns vor

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, die angeblich bei der Nutzung von Streams und Streaming Angeboten begangen wurden, könnten den nächste Abmahn-stream formen: Unserer Kanzlei liegt eine erste Abmahnung wegen Streaming vor. Dabei soll die unserem Mandanten vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch die Zwischenspeicherung beim Streamen begangen worden sein.

Lesen Sie hier mehr zur Streaming Abmahnung.

Impressumspflicht auch bei rein werbendem Internetauftritt: OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.12.2012 - Az.: I-20 U 147-11

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.12.2012 rechtskräftig entschieden, dass (Az.: I-20 U 147/11), dass auch reine Firmenwebsites ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit oder Kontaktformular eine Anbieterkennzeichnung i.S.d. § 5 Telemendiengesetz benötigt.Lesen Sie nachfolgend den Volltext der Entscheidung des OLG Düsseldorf bzgl. der Impressumspflicht für Firmenwebsites.

Schulenberg & Schenk jetzt auch als c-law GbR aktiv

C-Law GbR - Neuer Name - alte Schreiben

 

Update 04.05.2015: Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte teilt mit, seit mehreren Monaten sämtliche Mandate (teilweise auch bereits vor mehreren Jahren) im Bereich des Filesharings für die Zukunft beendet zu haben und im Bereich des Filesharings nicht mehr abzumahnen

 

Unsere Kanzlei liegen aktuell neue Abmahnungen der c-Law GbR Rechtsanwälte vor. Dabei fällt neben den Vertretern der c-law GbR (Rechtanwalt Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und André Schenk LL.M. Eur.) insbesondere die Gestaltung der Schreiben auf. Die Schreiben der c-law GbR sind nahezu identisch zu den Standardschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk (sus-law.de). Es ist daher davon auszugehen, dass die Anwälte Schulenberg und Schenk nunmehr künftig auch unter der Bezeichnung "c-law GbR" als Abmahnkanzlei aktiv sein werden.

Über die Hintergründe dieses Schachzuges kann nur spekuliert werden.

Falls auch Sie von der c-Law GbR abgemahnt wurden

Wie bei allen Abmahnungen in Filesharing-Fällen gilt auch für Abmahnungen der c-law GbR: Bewahren Sie Ruhe. Folgen Sie nicht voreilig der Aufforderung der c-law GbR zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Lassen Sie die Abmahnung von einem auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Anwalt prüfen und geben Sie ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.

Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei DURY wird nun von CERTIFICUS überwacht

Sicherungshaken Klein 200 2Die Zertifizierende Stelle der TÜV Saarland Gruppe, die tekit Consult Bonn GmbH, bestätigt seit dem 10.11.2013, dass die Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei DURY gemäß den Anforderungen des „Certificus WebCheck“ auf Netzwerk-, Web-Applikations Schwachstellen, Malware sowie SSL-Zertifikatsgültigkeit gescannt wurde.

Im Rahmen des Certificus™ WebCheck wird unsere Internetseite nun täglich auf Schadcode und Schwachstellen in Webanwendungen und SSL-Zertifikaten gescannt. Die dabei durchgeführten Prüfschritte von Certificus™ WebCheck sind durch den TÜV-Saarland zertifiziert. Das TÜV-Saar Testat wird von nun ab auf der rechten Seite von Dury.de tagesaktuell angezeigt.

Bildquelle: klatterkarabiner - djama - fotolia.com

Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen - IHK Saarland 05.11.2013

Veranstaltungsdatum: 05. November 2013

Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen


ihkAm 14.06.2014 kommt es: das neue Verbraucherrecht. Es bringt grundlegende Änderungen in den vertraglichen Informationspflichten für Verbraucherverträge, die im stationären Handel ebenso wie auch im Internet geschlossen werden. Auch das Widerrufsrecht muss bei den Onlinehändlern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen komplett neu geregelt werden.

Viele Onlinehändler kennen sie: die Abmahnungen wegen fehlerhafter Informationsangaben und insbesondere wegen veralteter Widerrufsbelehrungen. Nunmehr kommt es auch vermehrt zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Onlinehandel. Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Verstöße gegen Datenschutzrecht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden können. Somit sind alle Onlinehändler gut beraten, bei der Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzerklärungen ebenso wie bei der Erstellung von AGB und Widerrufsbelehrung ein hohes Maß an Genauigkeit an den Tag zu legen.


Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland, wird über den Internetrechtsteil informieren, Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht), Rechtsanwaltskanzlei DURY, Saarbrücken, hat die Teilnehmer über die aktuellen Datenschutzbestimmungen im Internet informiert. Veranstalter war der eBusiness-Lotse Saar und die IHK Saarland.


Programm

16.00 Uhr Begrüßung - ass. iur. Heike Cloß, Justiziarin IHK Saarland, Sabine Betzholz-Schlüter, eBusiness-Lotse Saar

16.05 Uhr Das neue Internetrecht - ass. iur. Heike Cloß, Justiziarin IHK Saarland
17.30 Uhr Pause

18.00 Uhr Aktuelle Datenschutzbestimmungen im Internet RA Marcus Dury LL.M. (IT-Recht), Rechtsanwaltskanzlei Dury, Saarbrücken

18.45 Uhr Ausklang bei einem gemeinsamen Imbiss

BGH-Urteil vom 24.9.2013 - I ZR 219-12 - Unterlassungserklärung ist kein Anerkenntnis

bgh logoDie Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nicht automatisch mit der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses verbunden, dies hat der Bundegerichtshof (BGH) mit Urteil vom 24.9.2013 entschieden.

Nur weil der Abgemahnte die "Unterlassung erklärt" erklärt er nicht das Anerkenntnis des Unterlassungsanspruchs, so der BGH.

Die Entscheidung ist vergangene Woche im Volltext erschienen.

Sachverhalt:

Dem BGH-Urteil (Az.:I ZR 219/12) lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Klägerin hatte die Beklagte wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Form der rechtswidrigen Werbung abgemahnt. Die Beklagte gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, in der nicht ausdrücklich der Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthalten war und verweigerte sodann die Erstattung der geforderten Anwaltskosten der Klägerin für die außergerichtliche Vertretung im Rahmen der Abmahnung.

Bildquelle: BGH - www.bgh.de

Was ändert sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken?

Seit dem 09.10.2013 gilt das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Durch dieses Gesetz wurden diverse Paragraphen in das Urhebergesetz eingefügt, die insbesondere auch den Versand von Massenabmahnungen wegen des angeblichen Uploads von urheberrechtlich geschützen Werken (Filme, Musik oder Computerspiele) in Internettauschbörsen - sogenannte Filesharing Abmahnungen - erschweren sollten.

So ganz scheint das aber nicht bei allen Abmahnkanzleien angekommen zu sein, denn anstatt einer Absenkung der geforderten Geldforderungen kommt es teilweise sogar zu Steigerungen der Forderungssumme.

Wie die Abmahnkanzlei "Waldorf Frommer" auf die neue Gesetzeslage reagiert hat, können Sie hier nachlesen.

Urheberrechtsschutz für Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fiktive Lizenzgebühr – Urteil des Amtsgericht Köln vom 08.08.2013, Az.: C 568-12

In dem vorliegenden Fall hatte ein Onlineshop-Betreiber kurzerhand die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines anderen Online-Shops im Internet kopiert und für seine eigene Webseite genutzt. Hiergegen ging die Rechtsanwaltskanzlei, die die allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt und zur Verfügung gestellt hatte, gerichtlich vor. Das Amtsgericht Köln hatte im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zu klären, wie hoch die als Schadensersatz zu zahlende fiktive Lizenzgebühr anzusetzen war.

Lesen Sie hier wie das Amtsgericht Köln geurteilt hat und wie Sie kostspielige Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen vermeiden können.

Nur eine Vertragsstrafe bei Nichtlöschung von urheberrechtsverletzenden Fotos in 11 Fällen

OLG Frankfurt am Main - Beschluss vom 10.07.2013 - Az.: 11 U 28/12
Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 10.07.2013 entschieden, dass die Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nur einmal gezahlt werden muss, auch, wenn die der Unterlassungserklärung zugrundeliegenden Bilder in mehreren abgelaufenen eBay-Auktionen (hier 11 Fälle) nicht gelöscht werden.

Das Gericht sieht in dem Verhalten einen einheitlichen Vorgang.

Urheberrechtsverstöße bei Spotify?

Spotify UrheberrechtMusikstreaming-Dienste sind in aller Munde oder besser: Ohren. Erst kürzlich hatte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) in einer Pressemitteilung das unverändert rasante Wachstum im Bereich Download und Musikstreaming bestätigt. So konnte der Bereich Download und Musikstreaming ein Zuwachs von 16 Prozent im Halbsjahresvergleich vorweisen. Wobei dieser Bereich bislang erst 5,3 Prozent des halbjährlichen Gesamtumsatzes, der vom BVMI auf 660 Millionen Euro beziffert wird, ausmacht. Nun werden Spotify, Simfy und Co. erstmals mit möglichen Urheberrechtsverstößen konfrontiert. Dabei stehen nicht etwa die Musiktitel selbst sondern vielmehr deren Anordnung in Playlisten im Fokus. Lesen Sie hier mehr zum aktuellen Fall aus Großbritannien.

Bildnachweis: http://press.spotify.com/us/2013/01/22/logotype