Seit dem 09.10.2013 gilt das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Durch dieses Gesetz wurden diverse Paragraphen in das Urhebergesetz eingefügt, die insbesondere auch den Versand von Massenabmahnungen wegen des angeblichen Uploads von urheberrechtlich geschützen Werken (Filme, Musik oder Computerspiele) in Internettauschbörsen - sogenannte Filesharing Abmahnungen - erschweren sollten.
So ganz scheint das aber nicht bei allen Abmahnkanzleien angekommen zu sein, denn anstatt einer Absenkung der geforderten Geldforderungen kommt es teilweise sogar zu Steigerungen der Forderungssumme.
Wie die Abmahnkanzlei "Waldorf Frommer" auf die neue Gesetzeslage reagiert hat, können Sie hier nachlesen.
Bildquelle: "dem volke" - fbergman - photocase com