Keine Pflicht von von Telekom, O2, Vodafone und Co. Urheberrechtsverletzungen zu sperren - OLG Köln, Urteil vom 18. Juli 2014 - 6 U 192-11

GrasscopyrightCla78-FotoliacomDas OLG Köln hat mit Urteil vom 18. Juli 2014 - 6 U 192/11 entschieden, dass es keine Pflicht eines Access Providers gibt, den Zugriff auf im Ausland gespeicherte, urheberrechtswidrige Musiktitel zu sperren. Die deutsche Telekom, O2, Vodafone und Co. müssen also nicht den Zugriff auf Websites und Inhalte sperren, die ihnen von Rechteinhabern als "rechtsverletzend" gemeldet werden.

Es wird berichtet, das Gericht habe in dem 91-seitigen Urteil argumentiert, die Voraussetzungen einer Störerhaftung lägen - wegen fehlender Zumutbarkeit der möglichen Sperrmaßnahmen - nicht vor.

Da das OLG Hamburg (5 U 68/10) dies bereits anders gesehen hatte, wurde die Revision zugelassen.


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"Rechtssichere Internetseiten und Online-Shops 2014" - 4. Auflage des bundesweit bei allen IHK-Geschäftsstellen erhältlichen Leitfadens veröffentlicht

Rechtssichere Internetseiten und Online ShopsEnde Juni 2014 haben wir zusammen mit dem eBusiness-Lotsen Saar die 4. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens "Rechtssichere Internetseiten und Online-Shops"  veröffentlicht.

Der Leitfaden ist bundesweit bei allen IHK-Geschäftsstellen erhältlich und umfasst nun 40 Seiten (Vorauflage nur 28). Er bietet wertvolle Informationen für Online-Shop Betreiber und Betreiber reiner Firmenwebsites zur rechtlichen Absicherung des eigenen Unternehmensauftritts im Netz.

Hinter dem Leitfaden steht das Projekt „eBusiness-Lotse Saar“, das auch Herausgeber ist. Geschrieben wurde der Leitfaden von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Inhaber der IT-Recht Kanzlei DURY (www.dury.de).

Der Leitfaden  bietet Online-Shop-Betreibern und Inhabern von gewerblichen Internetseiten einen guten Überblick über die rechtlichen Risiken beim Betrieb eines Internetangebots, indem er die Rechtsbereiche: Anbieterkennzeichnung (Impressum), Online-Shop-Recht, Datenschutz systematisch und einfach verständlich darstellt.

Durch Praxis-Tipps, Checklisten und Musterbeispiele werden Unternehmen bei der Gestaltung ihres Internetauftritts unterstützt.

 


Bildquelle: eBusiness Lotse Saar - http://www.ebusiness-lotse-saar.de

Fake-Abmahnungen im Namen von bekannten Abmahnkanzleien, z.B. RAin Denis Himburg und Kanzlei Kenne & Partner

Am Wochenende hat eine Welle von gefälschten Filesharing-Abmahnungen (sog. Fake-Abmahnungen) die E-Mail-Konten von tausenden Betroffenen überflutet. Im Namen bekannter Abmahnkanzleien wurden Zahlungen zwischen 200 und 500 Euro gefordert.

Lesen Sie nachfolgend, was es mit den Abmahnungen auf sich hat:

WLAN Haftung von Hotels - Neues Urteil des AG Koblenz, Urteil vom 18.06.2014 – Az. 161 C 145-14

Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen von Gast über Hotel-WLAN

Das Amtsgericht Koblenz (Az. 161 C 145/14) hat mit Urteil vom 18.06.2014 entschieden, dass ein Hotel nicht dafür haftet, wenn ein Hotelgast über das WLAN des Hotels eine Urheberrechtsverletzung in einer Filesharing-Tauschbörse begeht. Ein weiteres Urteil, das die Haftung von Hotels, Restaurants und anderen gewerblichen Hotspot-Betreibern einschränkt und die von unserer Kanzlei schon seit Jahren vertretene Auffassung bestätigt.

Das Urteil des AG Koblenz reiht sich damit ein in die bislang bereits herrschende Meinung (vgl. Urteil des LG Frankfurt am Main, vom 18.08.2010, Az.: 2-6 S 19/09).

Lesen Sie nachfolgend, mit welchen Argumenten das AG Koblenz eine Haftung des Hotels für die von den Gästen begangenen Urheberrechtsverletzungen ablehnte.

Haben Sie auch eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten?

Old boxing gloves hanging on a lace - hoboton - Fotolia.com

Immer wieder erreichen uns Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) wegen angeblichen Wettbewerbsverstöße in Online-Shops, bei Ebay oder anderen Handelsplattformen. In den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen werden meist verschiedene rechtliche Aspekte der Online-Auftritte der betroffenen Online-Händler bemängelt.

Im Einzelnen wurden z.B: folgende Punkte kritisiert:

  • Angabe einer Lieferfrist mit dem Wortlaut: "in der Regel";
  • angebliche Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung;
  • angeblich unzutreffende Angabe bzgl. des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses;
  • angeblich unzulässige Aufrechnungsklausel in den AGB;
  • angeblich unzureichende Angaben bzgl. der Vertragstextspeicherung;

Erhalten Sie nachfolgend weitere Infomationen über die Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

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Streamen von geschützten Werke im Web erlaubt EuGh, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-360-13

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 05.06.2014 entschieden, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliegt, wenn urheberrechtlich geschützte Werke im Internet nur betrachtet, d.h. nicht ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

Amtlicher Leitsatz:

"Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im "Cache" der Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen, wonach diese Kopien vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können."

Den vollständigen Wortlaut der Entscheidung finden Sie hier:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=153302&mode=req&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=&doclang=DE&cid=570785

Verbraucherrechterichtlinie kommt ab 13.Juni 2014 - Ist Ihr Online-Shop richtig vorbereitet?

Sie müssen sich beeilen! Am 13.06.2014 treten die Neuregelungen der EU-Verbraucherrechterichtlinie auch in Deutschland in Kraft. Online-Shop Betreiber müssen große Umstellungen an den Rechtstexten ihres Online-Shops und am Bestellprozess sowie der Bestellabwicklung vornehmen. Unter anderem muss eine neue Widerrufsbelehrung verwendet werden und den eigenen Kunden muss das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden. Auch beim Retourenmanagement gelten neue Regeln.

Ist Ihr Online-Shop sicher auf die Anforderungen der EU-Verbraucherrechterichtlinie vorbereitet?

3D-Druck & Recht - Was ist rechtlich bei der Nutzung von 3D-Druckern zu beachten?

USBcableisolatedonwhiteUSBcableisolatedonwhitemichaklootwijk-FotoliacomDas Thema 3D Druck ist noch relativ jung und entwickelte sich in den letzten Jahren schnell. Das innovative Verfahren erlaubt viele kreative Ideen in der Kunst, es legt in der Produktion neue Maßstäbe und verspricht eine günstige und praktische Alternative beim Kopieren von bestehenden Produkten zu sein. Die Nutzung von 3D-Druckern bringt viele neue rechtliche Fragen mit sich. Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. beantwortet einige dazu nun auf dem Blog von saarcamp.org. - Zum Blog-Beitrag 3D-Druck und Recht hier klicken -

 

Bundesarbeitsgericht: Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

Gesetz_kleinIn seinem Urteil vom 23.03.2011 - Az.: 10 AZR 562/09 - hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass weder die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat einen wichtigen Grund für den Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz darstellen.

Im vorliegenden Rechtsstreit war die Klägerin betriebliche Datenschutzbeauftragte und auch Mitglied im Betriebsrat eines der beiden beklagten Unternehmen. Da die Beklagten einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen wollten, musste die Bestellung der bisherigen Datenschutzbeauftragten widerrufen werden. Zur Begründung führten die Beklagten an, dass die klagende Datenschutzbeauftragte wegen ihrer Mitgliedschaft im Betriebsrat unzuverlässig sei.

Piwik rechtskonform einsetzen - Anleitung Datenschutz

information beermedia fotolia comUnsere Kooperationspartner von Website-Check.de haben in einem neuen Blog-Beitrag erklärt, wie Sie das webtracking Tool Piwik datenschutzkonform einsetzen können. Piwik bietet im Gegensatz zu Google-Analytics den Vorteil, dass es auf dem eigenen Webserver gehostet werden kann, und eine Datenübertragung an Dritte somit nicht zwingend notwendig wird. Neben einer Klausel in der Datenschutzerklärung müssen auch einige Einstellungen in Piwik selbst vorgenommen werden, um es so einzusetzen, dass das Risiko einer Abmahnung minimiert wird. Klicken Sie hier, um zu der Anleitung zu gelangen.