Streamen von geschützten Werke im Web erlaubt EuGh, Urteil vom 5. Juni 2014 - C-360-13

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 05.06.2014 entschieden, dass kein Urheberrechtsverstoß vorliegt, wenn urheberrechtlich geschützte Werke im Internet nur betrachtet, d.h. nicht ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

Amtlicher Leitsatz:

"Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im "Cache" der Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen, wonach diese Kopien vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können."

Den vollständigen Wortlaut der Entscheidung finden Sie hier:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=153302&mode=req&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=&doclang=DE&cid=570785