Keine Pflicht von von Telekom, O2, Vodafone und Co. Urheberrechtsverletzungen zu sperren - OLG Köln, Urteil vom 18. Juli 2014 - 6 U 192-11

GrasscopyrightCla78-FotoliacomDas OLG Köln hat mit Urteil vom 18. Juli 2014 - 6 U 192/11 entschieden, dass es keine Pflicht eines Access Providers gibt, den Zugriff auf im Ausland gespeicherte, urheberrechtswidrige Musiktitel zu sperren. Die deutsche Telekom, O2, Vodafone und Co. müssen also nicht den Zugriff auf Websites und Inhalte sperren, die ihnen von Rechteinhabern als "rechtsverletzend" gemeldet werden.

Es wird berichtet, das Gericht habe in dem 91-seitigen Urteil argumentiert, die Voraussetzungen einer Störerhaftung lägen - wegen fehlender Zumutbarkeit der möglichen Sperrmaßnahmen - nicht vor.

Da das OLG Hamburg (5 U 68/10) dies bereits anders gesehen hatte, wurde die Revision zugelassen.


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Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
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Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.