„Update 04.05.2015: Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte teilt mit, seit mehreren Monaten sämtliche Mandate (teilweise auch bereits vor mehreren Jahren) im Bereich des Filesharings für die Zukunft beendet zu haben und im Bereich des Filesharings nicht mehr abzumahnen“
Unsere Kanzlei liegen aktuell neue Abmahnungen der c-Law GbR Rechtsanwälte vor. Dabei fällt neben den Vertretern der c-law GbR (Rechtanwalt Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur. und André Schenk LL.M. Eur.) insbesondere die Gestaltung der Schreiben auf. Die Schreiben der c-law GbR sind nahezu identisch zu den Standardschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk (sus-law.de). Es ist daher davon auszugehen, dass die Anwälte Schulenberg und Schenk nunmehr künftig auch unter der Bezeichnung "c-law GbR" als Abmahnkanzlei aktiv sein werden.
Über die Hintergründe dieses Schachzuges kann nur spekuliert werden.
Wie bei allen Abmahnungen in Filesharing-Fällen gilt auch für Abmahnungen der c-law GbR: Bewahren Sie Ruhe. Folgen Sie nicht voreilig der Aufforderung der c-law GbR zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Lassen Sie die Abmahnung von einem auf Urheberrechtsfragen spezialisierten Anwalt prüfen und geben Sie ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.
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Wenn Sie weitere Fragen zu Filesharing Abmahnungen im Allgemeinen haben oder selbst eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung z.B. von der c-law GbR erhalten haben, können Sie uns gerne unter der Durchwahl 0681-94005430 oder via E-Mail an