Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen - IHK Saarland 05.11.2013

Veranstaltungsdatum: 05. November 2013

Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen


ihkAm 14.06.2014 kommt es: das neue Verbraucherrecht. Es bringt grundlegende Änderungen in den vertraglichen Informationspflichten für Verbraucherverträge, die im stationären Handel ebenso wie auch im Internet geschlossen werden. Auch das Widerrufsrecht muss bei den Onlinehändlern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen komplett neu geregelt werden.

Viele Onlinehändler kennen sie: die Abmahnungen wegen fehlerhafter Informationsangaben und insbesondere wegen veralteter Widerrufsbelehrungen. Nunmehr kommt es auch vermehrt zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Onlinehandel. Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Verstöße gegen Datenschutzrecht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden können. Somit sind alle Onlinehändler gut beraten, bei der Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzerklärungen ebenso wie bei der Erstellung von AGB und Widerrufsbelehrung ein hohes Maß an Genauigkeit an den Tag zu legen.


Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland, wird über den Internetrechtsteil informieren, Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht), Rechtsanwaltskanzlei DURY, Saarbrücken, hat die Teilnehmer über die aktuellen Datenschutzbestimmungen im Internet informiert. Veranstalter war der eBusiness-Lotse Saar und die IHK Saarland.


Programm

16.00 Uhr Begrüßung - ass. iur. Heike Cloß, Justiziarin IHK Saarland, Sabine Betzholz-Schlüter, eBusiness-Lotse Saar

16.05 Uhr Das neue Internetrecht - ass. iur. Heike Cloß, Justiziarin IHK Saarland
17.30 Uhr Pause

18.00 Uhr Aktuelle Datenschutzbestimmungen im Internet RA Marcus Dury LL.M. (IT-Recht), Rechtsanwaltskanzlei Dury, Saarbrücken

18.45 Uhr Ausklang bei einem gemeinsamen Imbiss