Mit Daten bezahlen: Entscheidung zu Lidl-App im September

App_Symbolbild.pngIm digitalen Zeitalter sind persönliche Daten zu einem Gut von unschätzbarem Wert avanciert. Unternehmen sammeln sie, um ihre Dienste zu personalisieren, Marketing zu optimieren und letztlich ihren Umsatz zu steigern. Doch was passiert, wenn diese Daten nicht nur zur Verbesserung eines Dienstes genutzt, sondern als implizite "Währung" für Rabatte und Vorteile verlangt werden? Diese zentrale Frage steht im Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Rechtsstreits um die "Lidl Plus"-App, der weitreichende Konsequenzen für den gesamten E-Commerce und das Verbraucherrecht haben könnte. Verbraucherschützer werfen dem Discounter Lidl vor, nicht transparent genug offenzulegen, dass Nutzer der App ihre Rabatte nicht "kostenlos" erhalten, sondern mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Ein Fall, der die Grenzen zwischen Geld und Information neu definiert und die Debatte um Datenschutz und Transparenz im Online-Handel anheizt.

Facebook vs. Bundepresseamt - VG Köln entscheidet

Die digChatGPT_Image_23._Juli_2025_08_03_21.pngitale Präsenz von Unternehmen und Behörden im Internet ist heute selbstverständlich. Doch mit der zunehmenden Nutzung von Social Media Plattformen und eigenen Webseiten wachsen auch die datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln, Az. 13 K 141/23) beleuchtet exemplarisch die Fallstricke, die sich beim Betrieb von Facebook-Fanpages ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung von Nutzerdaten mittels Cookies. Dieses Urteil, das die Bundesregierung als Betreiberin einer Fanpage betrifft, hat weitreichende Implikationen – nicht nur für öffentliche Stellen, sondern auch für jedes Unternehmen im E-Commerce, das soziale Medien nutzt oder Tracking-Technologien einsetzt. Es unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines wasserdichten Datenschutzes und einer transparenten Informationspolitik für Besucher und Kunden.

Behördliche Website-Scans: Die Bundesdatenschutzbeauftragte nimmt deutsche Websites ins Visier – so schützen Sie sich vor Bußgeldern!

dsc 3165 dlDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine neue Initiative gestartet, die es in sich hat: Im Rahmen einer teilautomatisierten Überprüfung werden massenhaft deutsche Websites auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gescannt. Im Fokus stehen dabei vor allem die Einbindung von Drittanbieter-Diensten und der damit oft verbundene, unzulässige Transfer personenbezogener Daten in die USA. Für viele Website-Betreiber tickt damit eine Zeitbombe.

DURY LEGAL übernimmt die Verwaltung eines weiteren Markenportfolios mit ca. 450 Marken weltweit

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Das Markenteam von DURY LEGAL übernimmt gerade ein weiteres großes, weltweit ausgedehntes Markenportfolio in seine Verwaltung auf.

Die Beauftragung für die Migration und Pflege dieses Markenportfolios mit ca. 450 Marken umfasst hauptsächlich Arzneimittelmarken und Kosmetikmarken, wobei die älteste Marke aus dem Jahr 1897 stammt. 

Die Migration des Markenportfolios erfolgt von einer etablierten Kölner Patentanwaltskanzlei zu DURY LEGAL.

Der Wechsel wird federführend von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. organisiert und von dem DURY LEGAL Markenteam ausgeführt.

Soweit möglich erfolgt dabei auch direkt eine Konsolidierung der involvierten Korrespondenzkollegen, die vor Ort die nationalen Markeneintragungen verwalten.

Das Markenteam von DURY LEGAL betreut bereits damit mittlerweile ca. 4500 Marken im In- und Ausland. Alle Leistungen im Bereich der Verwaltung von Schutzrechten werden in Deutscher und Englischer Sprache angeboten und ausgeführt.

Wenn auch Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Verwaltung und der Neuausrichtung des Markenportfolios oder der Neuanmeldung von Marken benötigt, rufen Sie einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder Schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Fake Impressum Abmahnung der Weblegal Check GmbH

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Uns erreichen derzeit einige Anfragen, in denen eine angebliche "Kanzlei" bzw. ein "Inkassodienstleister" Mandanten wegen vermeintlicher Impressumsfehler "abmahnt". Nach eingehender Prüfung halten wir das Anschreiben für unseriös und möchten Ihnen unsere Einschätzung und Empfehlungen mitteilen.

 

 

Einstellung der ODR-Plattform durch die EU Kommission

Am 20. Juli 2025 endet der Betrieb der ODR-Plattform der professionelles_Bild_für_einen_juristischen_Blogbeitrag_zum_Ende_der_ODR_Plattform.jpgEuropäischen Kommission. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die rechtlichen Hinweise, wie das Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Unternehmen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, warum die Plattform eingestellt wurde und was dies konkret für Ihr Impressum und Ihre AGB bedeutet.

 

 

 

OLG Nürnberg: Einschränkungen bei Rabatten auf "alle Ostersüßwaren" sind unzulässig

Osterhasen.jpgDas Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass eine Werbung, die mit Rabatten auf "alle Ostersüßwaren" wirbt, keine Einschränkungen durch eine Fußnote vornehmen darf. Die Aussage "alle" sei unmissverständlich und nicht relativierbar. Die Praxis, Markenprodukte auszuschließen, sei wettbewerbswidrig (Urteil vom 23.07.2024 – 3 U 392/24). Onlinehändler sollten bei der Erstellung von Angeboten daher stets darauf achten, dass diese eindeutig sind und keine versteckten Ausschlüsse beinhalten.

 

BGH untersagt “hautfreundlich”-Werbung für Desinfektionsmittel

2024-10-11_09h10_04.pngDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10.10.2024 (Az. I ZR 108/22) entschieden, dass die Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als “hautfreundlich” irreführend ist und daher unzulässig. Diese Entscheidung basiert auf einer Auslegung der Biozidverordnung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) (EuGH - Urteil vom 20.06.2024 - C 296/23).

Änderungen beim Handel mit Bioziden - Abgabe nur noch an Berechtigte

AOIG2.54xQ7rdo6vv7H.jpgb dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen für den Handel mit Biozidprodukten in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Abgabe von Bioziden, die künftig nur noch an berechtigte Personen erfolgen darf. Was bedeutet das für Online-Händler und wie können sie sicherstellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden? Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und praktische Umsetzung.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Formelle Voraussetzungen - Teil 3

BarrierefreiheitNachdem wir uns in den ersten beiden Beiträgen mit der Frage beschäftigt haben, ob man überhaupt unter die Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt und was aus technischer Sicht zu beachten ist, möchten uns in diesem Beitrag den rechtlichen bzw. formellen Anforderungen des BFSG widmen.