Update: BGH - WLAN Haftung - Filesharing -Urteil v. 12.05.2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens
Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss
(Leitsätze von RA Dury)
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
Laut Pressemitteilung zu diesem Urteil sind die Abmahnkosten bei erstmaligen Filesharing-Abmahnung wegen einer angeblichen Verbreitung eines Musikstückes gem. § 97a Abs.2 UrhG auf maximal 100,00 € begrenzt.
In der Urteilsbegründung macht der BGH keine Ausführungen zur Anwendbarkeit der § 97a Abs. 2 UrhG, da diese Norm nicht rückwirkend auf den zu Grunde liegenden Sachverhalt angewendet werden kann.