Der BGH hat das Urteil zu der Internetseite Hartplatzhelden.de vom 28.10.2010 - I ZR 60/09 nun auch im Volltext auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Die Leitsätze des Gerichts lauten:
b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.