EuGH: Territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen

Nach den Schlussanträgen  der Generalanwältin Kokott  in den Rechtssachen C-403/08 (Football Association Premier League u.a. ./. QC Leisure u.a.) und C-429/08 (Karen Murphy ./. Media Protection Services Ltd.), verstoßen territoriale Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen Unionsrecht. Nach ihrer Ansicht ermöglicht das Unionsrecht nicht, die Live-Übertragung von Premier-League-Fußballspielen in Gaststätten unter Verwendung ausländischer Decoderkarten zu untersagen.

Ausgangspunkt dieses Rechtsstreits war das Vorhaben der „Football Association Premier League (FAPL)“ die Exklusivität der Übertragung aller Spiele an den Lizenznehmer im jeweiligen Sendegebiet zu übermitteln. Um dies zu realisieren, wird jeder Lizenznehmer dazu verpflichtet sein Sendesignal verschlüsselt zu übertragen. Folglich können nur Abonnenten, die in Besitz eines Decoders und einer Decoderkarte sind, dieses Signal empfangen. Des Weiteren beschränkt die Exklusivitätsvereinbarung der FAPL den Verkehr autorisierter Decoderkarten außerhalb des jeweiligen Lizenzgebietes.

Um die Problematik der Exklusivität zu umgehen, importierten Unternehmen billige Decoderkarten aus dem Ausland (Griechenland), um sie im Inland (Vereinigtes Königreich) zu günstigeren Preisen an Gaststätten zu verkaufen. Diesen Vorgang versucht die FAPL zu unterbinden.

Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott stellt dies eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar, da die Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in voneinander getrennte nationale Märkte bewirken. Weiterhin bekräftigt sie, dass die Live-Übertragung von Fußballspielen der Premier League vor allem durch die Gebühr für die Decoderkarten abgedeckt würde und somit die Verwendung ausländischer Decoderkarten die wirtschaftliche Verwertung der in Frage stehenden Rechte nicht unterlaufen werde – die Decoderkartengebühr würde, wenn auch nicht so hoch, entrichtet werden.  Zudem sieht Kokott in der vertraglichen Beschränkung - ein höheres Abonnemententgelt für gewerblich genutzte im Gegensatz zu privat genutzten Decoderkarten zu veranschlagen - eine territoriale Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, die nicht gerechtfertigt ist. Hierfür bestünde immer noch die Möglichkeit, dass betroffene Mitgliedstaaten Urhebern Rechte einräumen, die es ihnen erlauben die Wiedergabe ihrer Werke in Gaststätten zu untersagen.

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