2019 führte Deutschland das Verpackungsgesetz ein, welches eine große Bedeutung für Onlinehändler hat. Mit dem neuen am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/verpackg/Entwurf/verpackg_entwurf_bf.pdf) kommen auf die Adressaten des Verpackungsgesetzes neue Regelungen zu, die etappenweise in naher Zukunft gelten.
Welche neuen Regelungen das Verpackungsgesetz für Onlinehändler bereit hält, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.


Die Funktion "Instagram-Shopping" und der Bestellprozess
Für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der Europäischen Union gelten strenge Vorschriften. Hierbei musste man bisher insbesondere die Richtlinien 90/385/EWG (für aktive implantierbare medizinische Geräte), 93/42/EWG (für Medizinprodukte) und 98/79/EG (für In-Vitro-Diagnostika) beachten. In Deutschland findet sich die Umsetzung der Richtlinie im so genannten Medizinproduktgesetz (MPG). Seit dem 26. Mai 2021 ist nun eine neue Verordnung für die Kennzeichnung von Medizinprodukten in Kraft getreten.
Im digitalen Zeitalter, insbesondere während der Corona-Pandemie, verbringen Kinder mehr Zeit im Internet. Egal ob Social-Media, Gaming-Plattformen oder Chatportale: Das Internet boomt. Doch die digitalen Inhalte und Schauplätze bergen für Kinder auch Gefahren. 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlen sich laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Internet gemobbt, belästigt oder bedrängt. Oft sind Kinder und Jugendliche auf Plattformen unterwegs, die für sie altersbedingt nicht geeignet sind. Dadurch sind die jungen Nutzer oftmals verstörenden und gefährlichen Inhalten ausgesetzt.
Regulierungsgebote und -verbote für den digitalen Handel
Der Betrieb von Online-Shops stellt den Verantwortlichen vor viele rechtliche Hindernisse. Von der neuen Entscheidung dürften aber auch weitere Formulare wie Kontaktformular& Newsletter betroffen sein. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 3.12.2020 (Az. 2-13 O 131/20), festgestellt dass die Verpflichtung in einem Online-Shop bzw. einem Registrierungsformular zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität verletzt.