Wenn Du als Influencer erfolgreich sein möchtest, ist ein gutes Influencer-Management entscheidend. Doch was genau bedeutet das und worauf solltest du achten? In diesem Beitrag erfährst du, wie du ein ungünstiges Managementverhältnis erkennst und dich gegebenenfalls daraus befreien kannst. Als Anwalt für Influencer Management weiß ich aus Erfahrung, dass es hier viele Fallstricke gibt, die es zu umgehen gilt.
In erster Linie solltest du als Influencer darauf achten, dass du einen Vertrag mit deinem Management hast, der deine Rechte und Pflichten und die Rechte und Pflichten Deines Managements genau regelt. Bei den Pflichten des Managements ist vor allem wichtig, ob Dein Management Dich auch im Bereich Content-Creation und Aufbau Deiner Audience durch die Organisation von Kollobarationen unterstützen soll oder ob sich das Management vor allem auf die Beschaffung möglichst gut zahlender Werbepartner beschränkt.
Zu den Regelungsfeldern gehört natürlich auch das Thema: "Wie wird mein Management vergütet? Was kostet mich mein Influencer-Manager?
Dass Du als Influencer angemessen am Erfolg Deiner Arbeit beteiligt wirst sollte sich von selbst verstehen.
In diesem Blogbeitrag wirst Du Informationen finden, die Dir dabei helfen werden, die faulen Tomaten im Business der Influencer Manager zu erkennen und Fallen, Scharlatane und Abzocker zu vermeiden.

Das Jahr 2023 hält einige Änderungen der Rechtslage bereit, die für den Online-Handel relevant sind. Welche Neuerungen im E-Commerce im Jahr 2023 bevorstehen, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.
Wer einen Online-Shop betreibt, trägt stets das Risiko abgemahnt zu werden. Eine (kostenpflichtige) Abmahnung kann dann ausgesprochen werden, wenn ein Online-Shop Betreiber in unzulässiger Weise Werbung für ein Produkt vornimmt oder gesetzliche Informationspflichten nicht einhält. Für die Abmahnung selbst ist es in vielen Fällen unerheblich, ob der Online-Shop Betreiber den Verstoß bewusst oder unbewusst durchführt. Auch einmalige Fehler, die offenkundige Versehen sind können abgemahnt werden (z.B. einmalige Schreibfehler bei Allergenkennzeichnungen wie „Sulfote“ statt „Sulfite“).
Online-Händler müssen einiges an Informationspflichten beachten. Ob solche Informationspflichten auch über Herstellergarantien bestehen, war bisher nicht abschließend geklärt. Nun wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage geklärt, ob für Online-Händler eine Informationspflicht über eine solche Garantie besteht, obwohl der Händler nicht aktiv damit wirbt.
Auch das OLG Frankfurt entschied(Urt. v. 21.06.2022, Az. 9 U 92/20), dass die Verpflichtung in einem Registrierungsformular zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität darstellt. Die Deutsche Bahn bot bisher auf ihrer Buchungsplattform als Anrede lediglich die Auswahl zwischen „Herr“ und „Frau“ an. Die Deutsche Bahn muss nun nachbessern. Zukünftig sollen Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen, eine weitere Anredeform auswählen können. Auch andere Onlineshops sind betroffen.
Im vom BGH (Urteil vom 13.01.2022, Az. IZR 25/19) entschiedenen Fall ging es um eine Klage der „Städtische Werke Lauf an der Pegnitz“ gegen einen anderen Anbieter aufgrund der Anzeige von Inbox Werbung durch das Beklagte Unternehmen.
Das im Bundesgesetzblatt verkündete
Wer Werbung per E-Mail versendet, braucht grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Dies gilt auch für geschäftliche E-Mails, die kleine Werbebotschaften (z.B. in der Signatur) enthalten. Ohne Einwilligung gilt eine solche E-Mail-Werbung als rechtswidriger Spam, was zu einer Abmahnung und Unterlassungsansprüchen führen kann. Dies gilt insbesondere für Business-E-Mails, die sachbezogene Inhalte mit werblichen Inhalten vermischen. Über die Frage, ob durch eine kleine Werbebotschaft die gesamte E-Mail als Werbung einzuordnen ist, entschied das Kammergericht Berlin (Urteil vom 15.09.2021 - Az. 5 U 35/20).
Das Verpackungsgesetz enthält eine Reihe von Pflichten für Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, erstmals verwenden und dadurch Abfall verursachen. Ziel ist es, die Auswirkungen von Kunststoffverpackungen auf die Umwelt einzudämmen, um so die Recyclingquoten zu erhöhen. Die Umsetzung des 2021 überarbeiten Verpackungsgesetz erfolgte in bislang 2 Etappen (siehe