Der Gesetzgeber ändert zum 28.05.2022 die Auszeichnung von Preisen in Online-Shops durch die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV). Online-Shop-Händler müssen die Preisauszeichnung von Aktionspreisen, Rabattpreisen, UVP-Preisen, Grundpreisen (Preis pro kg/l) anpassen. Auf viele Lebensmittel in Flaschen fällt bereits Pfand an, dies muss in Onlineshops ebenfalls richtig gekennzeichnet werden. Die Vorgaben gelten auch für alle Handelsplattformen inklusive Google Shopping, eBay, Amazon und weitere externe Vertriebskanäle.
Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.