Im digitalen Zeitalter, insbesondere während der Corona-Pandemie, verbringen Kinder mehr Zeit im Internet. Egal ob Social-Media, Gaming-Plattformen oder Chatportale: Das Internet boomt. Doch die digitalen Inhalte und Schauplätze bergen für Kinder auch Gefahren. 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlen sich laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Internet gemobbt, belästigt oder bedrängt. Oft sind Kinder und Jugendliche auf Plattformen unterwegs, die für sie altersbedingt nicht geeignet sind. Dadurch sind die jungen Nutzer oftmals verstörenden und gefährlichen Inhalten ausgesetzt.
Um diese Risiken zu unterbinden, verabschiedete der Bundestag am 5. März das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes. Ziel des Gesetzes ist die Anpassung des Kinder- und Jugendschutzes auf die heutige digitale Medienlandschaft.
Durch die Verabschiedung des neuen Jugendschutzgesetzes erhofft sich die Bundesregierung künftig Kindern und Jugendlichen mehr Schutz bieten zu können. Zusammen mit einer besseren Orientierung von Altersgrenzen im Internet und einer besseren Verfolgbarkeit soll der Jugendschutz dauerhaft gestärkt werden.
Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste müssen in Zukunft praktische Vorsorgemaßnahmen treffen. Damit sichern die Gesetzgeber eine kinder- und jugendfreundliche Nutzung der Dienste. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise:
Vor allem soziale Netzwerke und Messenger-Dienste müssen sich an die neuen Vorgaben halten. Dienste, die regelmäßig nur von Erwachsenen genutzt werden, sind von der Regelung ausgeschlossen (zum Beispiel: Wissenschaftliche Foren oder berufliche Netzwerke). Die Regelung betrifft des Weiteren nur kommerzielle Anbieter und keine privaten oder gemeinnützigen Angebote. Zur Abgrenzung führt der Gesetzgeber eine Relevanzschwelle ein.
Durch die Erneuerung des Jugendschutzes führt man erstmalig die einheitliche Alterskennzeichnung von Online-Inhalten ein. Dies gilt für Spiele, als auch für Videos. Die Alterskennzeichnung berücksichtigt hierbei generelle Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche. Ein Spiel kann somit nicht nur ungeeignet sein, weil es Gewalt beinhaltet, sondern auch weil es eine ungeschützte Kommunikation für das Kind eröffnet. Ebenso fließen Glücksspielfaktoren in die Alterskennzeichnung mit ein. Insgesamt ruft der Gesetzgeber hierdurch eine effektive, aussagekräftige und fundierte Alterskennzeichnung ins Leben.
Aus der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) wird die neue "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz". Aufgabe der Bundeszentrale ist es, die neuen Vorschriften und die Umsetzung durch die Anbieter zu kontrollieren. Die Reform des Kinder- und Jugendschutzes betrifft ebenso ausländische Diensteanbieter. Diese müssen zukünftig in Deutschland einen Empfangsbevollmächtigten benennen. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz leitet die Bundeszentrale zuerst ein sogenanntes "dialogisches Verfahren" ein. Dessen Ziel ist es, die Verstöße so schnell wie möglich gemeinsam mit dem Diensteanbieter zu beheben. Wenn dies nicht funktioniert, drohen dem Diensteanbieter Bußgelder die Möglichkeit der freiwilligen Selbstkontrolle. Gemeinsam mit den zuständigen Landesmedienanstalten können sie zum Zwecke der Rechtssicherheit mit diesen kooperieren. Nicht zuletzt bindet die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auch Expertinnen und Experten aus den Bereichen Kinderrechte, Medienpädagogik sowie Kinder- und Jugendmedizin in ihre Arbeit mit ein.
Das zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes trat am 1 Mai 2021 in Kraft. Kommerzielle Diensteanbieter müssen sich strikt an die neuen Vorgaben halten. Die neue Regelung betrifft insbesondere Anbieter von sozialen Medien, Kommunikationsplattformen, Anbieter im Gamingbereich, aber auch Online-Shop-Betreiber. Wissenschaftliche Foren und Berufsplattformen haben vorerst keine Veränderungen ihres Dienstes vorzunehmen.
Diensteanbieter sollten die neuen Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz nicht unterschätzen. Die Gesetzgeber möchten durch die Reform dem Jugendschutz einen höheren Stellenwert zuschreiben. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass dieser auch in Zukunft strenger kontrolliert wird.
Sollten Diensteanbieter und Onlineshop-Betreiber in Bezug auf den Inhalt ihrer Webseite Zweifel an der Konformität mit dem neuen Jugendschutz haben, wird folgendes empfohlen: Stellen Sie keine Inhalte voreilig online, bei denen Sie Bedenken haben. Im schlimmsten Fall kann ein Bußgeld drohen. Stattdessen sollten Sie mit Ihrer zuständigen Landesmedienanstalt kooperieren und diese um Support bitten. Alternativ können Inhalte auch durch eine entsprechende fachspezifische Rechtsberatung geprüft werden.
Co-Autor: Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Ref. jur. Philipp Schmelz
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