Rechtsanwalt Dury im Interview im SWR - Sendung Marktcheck am Donnerstag, 30.01.2013 um 21 Uhr

SWR MarktcheckZu aktuellen Fragen der Urheberrechtsverletzungen durch Downloads von Filmen Musik oder sonstigen geschützten Werken aus dem Internet, sogenanntes Filesharing, wurde Rechtsanwalt Marcus Dury, Fachanwalt für IT-Recht, vom SWR als Experte in der Sendung Marktcheck befragt. Dury, der in Saarbrücken eine auf IT-Recht, Urheberrecht und Markenrecht spezialisierte Kanzlei betreibt - mit Zweigstellen in Trier und seiner Heimatstadt Zweibrücken – und sich bei der Interessensgemeinschaft gegen den Abmahnwahn engagiert gibt Ratschläge, wie sich Betroffene verhalten sollen, die eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben.

Das Gespräch wurde im SWR in der Sendung Marktcheck am Donnerstag, 30.01.2013 um 21 Uhr ausgestrahlt.

Die Problematik der Massenabmahnungen hat in letzter Zeit an Brisanz gewonnen, nachdem Gerichte auch das anschauen von Streams von geschützten Werken auf Video-Plattformen als rechtswidrig eingestuft haben. Rechtsanwalt Dury, der in den letzten Jahren schon viele von Filesharing-Abmahnungen Betroffene beraten hat, vertritt die Rechtsansicht, dass diese Abmahnungen eindeutig zu weit gehen und die Rechtsprechung die bekannt gewordenen Entscheidungen korrigieren werden.

Dieser Ansicht hat sich zwischenzeitlich auch das LG Köln mit Beschluss vom 24. Januar 2014 (Az.: 209 O 188/13) angeschlossen.

Bildquelle: SWR Marktcheck

Das vollständige Video können Sie hier in der ARD Mediathek abrufen:

Streaming Abmahnungen - Neues Interview von RA Dury LL.M. mit der Zeitschrift Musikmarkt

streaming abmahnungIn einem Interview mit der Zeitschrift Musikmarkt (www.musikmarkt.de) hat Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. seine Sicht der Dinge zu den Redtube.net Streaming Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen geschildert.

Das Interview wurde in der Januar-Ausgabe von "Musikmarkt" veröffentlicht und ist seit dem 10. Januar 2014 auch im Volltext online abrufbar.

Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei DURY wird nun von CERTIFICUS überwacht

Sicherungshaken Klein 200 2Die Zertifizierende Stelle der TÜV Saarland Gruppe, die tekit Consult Bonn GmbH, bestätigt seit dem 10.11.2013, dass die Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei DURY gemäß den Anforderungen des „Certificus WebCheck“ auf Netzwerk-, Web-Applikations Schwachstellen, Malware sowie SSL-Zertifikatsgültigkeit gescannt wurde.

Im Rahmen des Certificus™ WebCheck wird unsere Internetseite nun täglich auf Schadcode und Schwachstellen in Webanwendungen und SSL-Zertifikaten gescannt. Die dabei durchgeführten Prüfschritte von Certificus™ WebCheck sind durch den TÜV-Saarland zertifiziert. Das TÜV-Saar Testat wird von nun ab auf der rechten Seite von Dury.de tagesaktuell angezeigt.

Bildquelle: klatterkarabiner - djama - fotolia.com

Anwalt verurteilt! Versuchte Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben

Schon im September hat der BGH einen Anwalt wegen versuchter Nötigung rechtskräftig verurteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 05.09.2013 - 1 StR 162/13).

Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe unter anderem wegen versuchter Nötigung. Der Anwalt hatte eine Vielzahl anwaltlicher Inkassoschreiben verschickt, ohne die zu Grunde liegende Forderungen ausreichend zu prüfen. Gegenstand der Verurteilung waren aber nur 2 Mahnschreiben.

Die Richter hielten es für nicht mit den "Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens" vereinbar und sogar für "verwerflich", dass ein Anwalt juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die er mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausspricht, zu Zahlung nur scheinbar rechtlich geprüfter Ansprüche veranlasst.

Interessant ist, dass man den gleichen Vorwurf der "Verwerflichkeit" genau so gut auf die Abmahnkanzleien übertragen kann, wenn diese im Rahmen vollautomatisierter Verfahren serienbriefartige Filesharing-Abmahnungen versenden, ohne die behaupteten Rechtsverletzungen im Einzelfall zu prüfen und wenn auch noch strafrechtliche Konsequenzen angedroht werden. Bei mehreren zehntausend Abmahnungen pro Kanzlei und Jahr, dürfte eine Einzelfallprüfung auch für größere Abmahn-Kanzleien kaum möglich sein. Drohungen mit Strafanzeigen waren in der Vergangenheit auch bei Filesharing-Abmahnungen nicht unüblich.

Hitmeister e-Commerce Days 2013

e-commerce day 2013 wsdWir, die IT-Recht Kanzlei DURY, sind beim diesjährigen Hitmeister e-Commerce Day 2013 als Aussteller vertreten. Shopbetreibern und Online-Händlern bietet der Hitmeister e-Commerce Day 2013 eine gute Gelegenheit, sich über das Angebot sowie die einzelnen Schutz- und Prüfpakete unseres Services Website-Check.de zu informieren. Zudem wird Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. einen Vortrag zum Thema Markenschutz für Online-Shopbetreiber halten. Der e-Commerce Day 2013, der von der Firma Hitmeister veranstaltet wird, findet am 20.04.2013 von 9:00 bis 18:00 Uhr im RheinEnergie Stadion in Köln statt.

Bildnachweis: http://www.hitmeister.de/ecommerceday/downloads