KLIMANEUTRAL - Vorsicht bei der Werbung mit der Aussage „klimaneutral“

achtung schilderDie Wettbewerbszentrale erhielt mehrere Beschwerden zur Werbung verschiedener Unternehmen mit dem Begriff „klimaneutral“. Mehrere solcher Werbungen beanstandet die Wettbewerbszentrale als irreführend und intransparent. In bereits zwölf Fällen mahnte sie Unternehmen ab. Die meisten Unternehmen verpflichteten sich, die getätigten Werbeaussagen nicht zu wiederholen. Gegen vier Unternehmen reichte die Wettbewerbszentrale Unterlassungsklage ein.
Bei den getätigten Werbeaussagen handelte es sich beispielsweise um „100% klimaneutrale Produktion“, „wir handeln klimaneutral“ oder „klimaneutrales Produkt“.

UPDATE 27.06.2024: - Urteil des BGH:  https://www.dury.de/wettbewerbsrecht-blog-menue/957-bgh-urteil-werbung-klimaneutral

Erfahren Sie was genau die Wettbewerbszentrale beanstandet.

EuGH: Dürfen Wirtschaftsauskunfteien personenbezogene Daten aus öffentlichen Verzeichnissen speichern?

question gd0436cd1f 640Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legt dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Klärung vor, ob Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen speichern dürfen. Im Einzelnen geht es um die Frage, ob eine Wirtschaftsauskunftei Informationen aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte unverändert in private Verzeichnisse übernehmen darf, ohne dass bei der Auskunftei ein konkreter Anlass zur Datenspeicherung besteht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden möchte wissen ob diese Datenspeicherung zulässig ist und wenn ja für wie lange.

Europarecht: Sektflaschen müssen eine Folienumkleidung haben

pexels dayvison de oliveira silva 5695907Gemäß des Europarechts ist es Pflicht bei Schaumweinen eine Folienumkleidung am Flaschenhals anzubringen. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier (Urteil vom 07.07.2021 – 8 K 421/21.TR).

Erfahren Sie wie das Verwaltungsgericht zu seiner Entscheidung kam. 

Deutsche Verbraucherschützer gehen gegen rechtswidrige Cookie-Banner vor

cookies g4ed00edee 640.jpgNachdem bereits im August 2021 die europäische Datenschutzorganisation Noyb gegen rechtswidrige Cookie-Banner vorging und über 400 Beschwerden bei über 10 Datenschutzbehörden einreichte, gehen nun auch deutsche Verbraucherschützer und –zentralen gegen rechtswidrige Cookie-Banner vor.

Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und was Webseitenbetreiber auch in Zukunft bezüglich Cookie-Banner beachten sollten.

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter verwarnt die Senatskanzlei wegen Nutzung von Zoom

videoanruf g2b8750f02 640.jpgWie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat er die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg wegen der Nutzung der On-Demand-Variante des Softwareprogramms „Zoom“ verwarnt. Die Nutzung des Programms ist mit einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden. Dies ist gemäß der aktuellen Rechtslage in vielen Fällen unzulässig (vgl. EuGH-Urteil vom 16.07.2020 – C 311/18), da die USA kein vergleichbares Datenschutzniveau wie das der Europäische Union gewährleistet. Ein Datenexport in die USA ist nur noch unter strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen möglich. Zoom erfüllt diese aber nach Auffassung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nicht. Durch die Benutzung des Programms seien die Behördenmitarbeiter der Senatskanzlei und auch die Gesprächsbeteiligten einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt. Dies ist nach dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nicht hinnehmbar.

DURY LEGAL berät großes deutsches Bundesland in einem IFG-Rechtsstreit bzgl. der Pflicht zur Offenlegung von Quellcode einer Behördenanwendung

DURY Logo BlogbeiträgeDas Litigation-Team von DURY LEGAL berät und vertritt seit September 2021 ein großes Deutsches Flächenbundesland, vertreten durch eines seiner Ministerien, im Rahmen eines Rechtsstreits vor einem Verwaltungsgericht.

Der Rechtsstreit ist primär im Bereich des Informationsfreiheitsrechts, des Urheberrechts und des Datenschutzrechts angesiedelt.

In den Verfahren verteidigt DURY LEGAL die rechtlichen Interessen des Bundeslandes hinsichtlich der Offenlegung von Quellcode einer Behördensoftware.

Ob ein Quelltextoffenlegungsanspruch / Quellcodeherausgabeanspruch im Rahmen einer IFG-Anfrage gegen eine Behörde geschuldet wird, ist rechtlich noch nicht geklärt.

Das Projektteam besteht aus Rechtsanwalt Michael Pfeiffer (Fachanwalt für IT-Recht), Diplomjurist Benjamin Schmidt und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht).

Wenn auch Ihre im Public-Sector angesiedelte Organisation in Fragen des Datenschutzrechts, Informationsfreiheitsrechts oder Urheberrechts  benötigt, rufen Sie einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Müssen Influencer ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen?

influencers g63eb63ed7Über diese wettbewerbsrechtliche Frage entschied der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 09.09.2021 in den Sachen I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20.

Kläger ist in allen Verfahren ein so genannter Wettbewerbs-Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben unter anderem die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder einschließlich der Verfolgung von Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht (also einem Teil des Wettbewerbsrechts, bei dem Konkurrenten sich mithilfe von unzulässigen Maßnahmen einen Vorteil verschaffen möchten) gehört. Die Beklagten sind Influencerinnen, die auf der Social-Media-Plattform Instagram regelmäßig Bilder mit sogenannten „Tap-Tags“ veröffentlichen. Tap-Tags stellen sich wie kleine Schilder dar, die erscheinen, sobald der Nutzer auf das Instagram-Bild tippt. Auf den Tap-Tags stehen die Firmen, Marken und Hersteller, für deren Produkte der Influencer auf dem jeweiligen Bild wirbt. Durch einen Klick auf den Tap-Tag leitet Instagram den Nutzer zur Seite des jeweiligen Unternehmens weiter. Der Kläger sieht darin eine Schleichwerbung und klagt auf Unterlassung und Ersatz einer Abmahnkostenpauschale.

Letzte Chance zur Markenausdehnung nach Großbritannien / UK - Frist zu Mitnahme des EUIPO-Anmeldetages läuft Ende September 2021 ab!

brexit g5f60c2e92 640xxxDie Zeit wird knapp!

Die letzte Chance, Ihre Marke im Vereinigten Königreich zu registrieren und dabei den EU-Anmeldetag geltend zu machen ist bald vorbei!

Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU erhalten Sie keinen automatischen Markenschutz in Großbritannien mehr, wenn Ihre EU-Marke, die Sie beim EUIPO angemeldet haben, am 31. Dezember 2020 noch nicht eingetragen war / erteilt wurde.

Sie besitzen dann also keinen Markenschutz im Vereinigten Königreich / UK.

Sie können jedoch den Schutz einer solchen Marke auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs erhalten, indem Sie das Datum der Anmeldung Ihres Markenrechts in der Europäischen Union bis zum

30. September 2021

geltend machen.

Falls Sie mit einer solchen EU-Marke momentan im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig sind oder dies für die Zukunft planen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Marke im Vereinigten Königreich schützen zu lassen, um gegen die Benutzung Ihrer Marke in Großbritannien vorgehen zu können und/oder zu verhindern, dass Dritte die Marke in Ihrem Namen eintragen lassen.

Bitte zögern Sie nicht, unsere Markenabteilung wegen einer Anmeldung Ihrer Marken im Vereinigten Königreich zu kontaktieren!

Wenn Sie möchten können wir auch prüfen, ob Ihre EU-Marke die Kriterien für einen automatischen Markenschutz in Großbritannien erfüllt und ob diesbzgl. bereits entsprechendes veranlasst wurde.

Großbritannien möchte sich von der DSGVO lösen

eu gb brexitAm 31. Januar 2020 um Mitternacht (MEZ) verließ das Vereinigte Königreich mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens die Europäische Union und wurde zu einem Drittland. Damit begann ein Übergangszeitraum, der am 31. Dezember 2020 endete. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat im Jahr 2018 verbindlich für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft.
Damit sind die Regelungen der DSGVO nicht mehr in Großbritannien anwendbar. Kurz bevor Ende Juni 2021 eine weitere Übergangsfrist abgelaufen ist, hat die EU-Kommission in letzter Minute einen Angemessenheitsbeschluss erlassen, der Großbritannien als sicheres Drittland deklariert. Das bedeutet, dass Datenflüsse nach Großbritannien derzeit weiterhin ähnlich zu behandeln sind wie Datenflüsse innerhalb der EU.

Erfahren Sie wie die Pläne Großbritanniens aussehen um sich von der DSGVO zu lösen und wie die Europäische Union darauf reagiert.

Rechtliche Probleme beim Betrieb eines Instagram Shops (Insta-Shop) - Teil 4: Weitere Punkte der Datenschutzerklärung

instagram 3814080 640.pngIn den Teilen 1-3 unserer Beitragsreihe gingen wir auf wichtige Punkte ein, die in der Datenschutzerklärung für einen Instagram-Shops zu beachten sind. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit den Themen Datenaustausch und Cookies. Des Weiteren zeigen wir Möglichkeiten auf, wie man Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher bei Instagram hinterlegen kann.