Am 26.10.2016 wurde der virtuelle Assistent "amazon Alexa", kurz "Alexa", in Deutschland eingeführt. Seither streiten Fachleute über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit verschiedenster Funktionen von Alexa.
Spätestens mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 haben drängende Fragen über Alexa nicht nur in der öffentllichen Wahrnehmung an Bedeutung gewonnen. Immer mehr private Nutzer stellen sich die Frage, wie weit Alexa tatsächlich geht und welche Möglichkeiten zum Schutz ihrer Privatsphäre bei gleichzeitiger Nutzung von Alexa bestehen.
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