In seiner Entscheidung vom 10.12.2009 (Az.: I ZR 149/07) hat der BGH festgestellt, dass auch Newsletter die Preisangabenverordnung einhalten müssen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Telekommunikationsanbieter per Newsletter einen Telefonanschluss beworben ohne zu präzisieren, dass dieser zuzüglich monatliche Kosten für einen hierzu benötigten Kabelanschluss mit sich ziehe. Ein Mitbewerber erachtete dieses Verhalten als wettbewerbswidrig da die Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) im Newsletter nicht eingehalten wurden. Dieser Ansicht war auch der Bundesgerichtshof.
Der BGH bekräftigt in seiner Entscheidung, dass ein Unternehmen welches allgemein zugängliche Werbung schaltet, in welcher Telefontarife oder Internet-Flatrates unter Angabe von Preisen beworben werden, gegebenenfalls einen Hinweis aufweisen muss. Setzt die Nutzung einen Kabelanschluss oder andere Vorrichtungen voraus, so müssen in der Werbung diese Folgekosten beinhaltet und angezeigt werden.
Hingegen hält das Gericht auch fest, dass Unternehmen die für Internetzugänge unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit werben, nicht auf die eventuellen Schwankungen der Geschwindigkeit hinweisen müssen, solange sie auf die zu den Schwankungen führenden Umstände, keinen Einfluss haben.
Zuletzt geht das Gericht auf die Höhe der geltend gemachten Abmahnkosten ein. Die Kosten einer Abmahnung bestehen ganz überwiegend in den Anwaltskosten und dieses richten sich - soweit keine abweichende vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde - nach dem Gegenstandswert. War eine Abmahnung nur in Teilen berechtigt, so sind die Kosten einer Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG nur zu ersetzen, soweit die Abmahnung berechtigt war.
Die Höhe des Ersatzanspruchs ist nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen.
Wurden Sie wegen angeblichen Wettbewerbsverstößen abgemahnt oder verhält sich Ihre Konkurrenz unfair und macht Ihnen das Leben schwer? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen schnell und bundesweit. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0681 37208961 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an