Rapidshare – BGH-Urteil vom 15.08.2013, Az. I ZR 80-12 – Zusätzliche Prüfpflichten für Anbieter von File-Hosting-Services

bghDer Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein neues Urteil (Urteil vom 15.08.2013, Az. I ZR 80/12) in Sachen Rapidshare veröffentlicht. In dem Urteil bestätigt der BGH nicht nur das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, sondern erweitert die vom OLG Hamburg festgesetzten Grenzen für File-Hoster um eine umfassendere Prüfpflicht. Lesen Sie hier alle Details zur jüngsten Entscheidung des BGH.

12.09.2013 - Rechtsanwaltskanzlei DURY Aussteller beim IT-Tag des Saarlandes in Saarbrücken

it-tag-saarlandAm 12. September 2013 fand zum elften mal der IT-Tag des Saarlandes statt und wir waren das erste Mal als Aussteller dabei.

Der IT-Tag des Saarlandes wird von der ZPT Saar e.V., dem Institut für Wirtschaftsinformatik (IWI) des DFKI (Deutsches Forschungszentrum für künstliche Intelligenz GmbH) und der eBusiness-Lotse Saar veranstaltet.

Mehr als 70 Unternehmen der IT-Branche haben sich in der Messehalle 1 des Saarbrücker Messegeländes präsentiert.

Wir haben gemeinsam mit den Firmen Heim & Feith Bürotechnik, Prinz & Sahner GbR und Tulock GmbH auf einer ca. 18 Meter langen Standfläche mit einer eigenen Cocktail-Bar für unsere Mandanten und Interessenten für entspannte Atmosphäre gesorgt und haben zu allen Fragen des IT-Rechts und Gewerblichen Rechtsschutzes Rede und Antwort gestanden.

Leitfaden "Rechtssichere Internetseiten" 3. Auflage 2013 veröffentlicht

rechtssichere internetseitenMitte Juni 2013 wurde Die 3. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens "Rechtssichere Internetseiten"  veröffentlicht. Der Leitfaden umfasst 28 Seiten. Hinter dem Leitfaden steht das Projekt „eBusiness-Lotse Saar“, das auch Herausgeber ist. Geschrieben wurde der Leitfaden von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Inhaber der IT-Recht Kanzlei DURY.

Der Leitfaden bietet Online-Shop-Betreibern und Inhabern von gewerblichen Internetseiten einen guten Überblick über die rechtlichen Risiken beim Betrieb eines Internetangebots, indem er die Rechtsbereiche: Anbieterkennzeichnung (Impressum), Online-Shop-Recht, Datenschutz und inhaltliche Rechtsverletzungen (Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht) nacheinander darstellt.

Durch Praxis-Tipps, Checklisten und Musterbeispiele werden Unternehmer bei der Gestaltung ihres Internetauftritts unterstützt.

Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwenden des TM-Symbols für "Unregistered Trademark"

Leitsatz

1. Der angesprochene deutschsprachige Verkehr wird, soweit ihm das TM-Symbol für "Unregistered Trademark" bekannt ist, die Verwendung dieses Symbols in Deutschland nahe liegend dahin verstehen, dass insoweit eine Markeneintragung beantragt worden ist.

2. Soweit Teile des angesprochenen Verkehrs einem Missverständnis (insbesondere Gleichsetzung mit dem Symbol "R im Kreis") unterliegen, kann - wenn tatsächlich ein Markeneintragungsverfahren (mit einem einschlägigen Schutzbereich) anhängig ist - dies der Annahme einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung im Rahmen einer Interessenabwägung entgegenstehen.

Markenpiraterie: Bundestag verschärft Strafen

Am vorletzten Sitzungstag vor der Sommerpause und zum
Abschluss der Legislaturperiode hat der Bundestag über die Verschärfung des Strafrechts bei Produkt- und Markenpiraterie entschieden.

„Das ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz von Unternehmen und Verbrauchern, zu dem wir den Regierungsparteien ausdrücklich gratulieren“, freut sich Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht beim Markenverband e.V. „Wer künftig im großen Ausmaß Produkt- und Markenpiraterie begeht, wird hierfür zur Rechenschaft gezogen. Die Zeiten, in denen dies nur als Kavaliersdelikt gesehen wird, sind vorbei“, so Dröge weiter.

Mit einer umsichtigen Regelung begegnet die Politik einer immer stärker um sich greifenden Form der Kriminalität, die Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen gefährdet und bislang strafrechtlich nur unzureichend geahndet wurde.

Noch in der späten Nacht von Donnerstag auf Freitag macht der Bundestag den Weg frei für eine schärfere Bestrafung von Intensivtätern bei Produkt- und Markenpiraterie.

Bei Kennzeichenrechtsverletzungen im gewerbsmäßigen Ausmaß droht künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten.

Hintergrund:
Die aktuelle Statistik des deutschen Zolls für 2012 zeigt, dass immer mehr verbrauchergefährdende Fälschungen auf den Markt schwemmen. Fast 100.000 Spielwaren die gesundheitsgefährliche Stoffe enthalten und knapp 90.000 elektrische Geräte, bei denen die Gefahr eines Stromschlages besteht. Das sind nur Beispiele dessen, was der Zoll aus dem Verkehr ziehen konnte.
Ein Großangriff auf die Gesundheit der Verbraucher, denn zwei Drittel aller Verbraucher
kaufen Fälschungen unbewusst. Es geht also nicht um das bewusste „Urlaubsschnäppchen“, sondern um Betrug am Verbraucher.
Die Schäden alleine für die deutsche Markenwirtschaft liegen dabei inzwischen bei über
50 Milliarden Euro.

Was hat der Bundestag beschlossen:
Der Kauf von Fälschungen und auch der Weiterverkauf durch Verbraucher war straffrei und bleibt es auch. Verbraucher sind in der überwiegenden Zahl Opfer und sollen dafür nicht noch kriminalisiert werden.
Der Verkauf beziehungsweise das In-Verkehr-bringen von Fälschungen im geschäftlichen Verkehr ist strafbar und wird mit Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe zu 3 Jahren bedroht. Auch hieran ändert sich nichts, denn ins Visier genommen werden sollen nicht die „Kleinkriminellen“.
Produkt- und Markenpiraterie im gewerbsmäßigen Ausmaß hingegen wird bislang durch die Gerichte nicht genug ernst genommen. Intensivtäter mit tausenden von Fälschungsverkäufen oder zehntausenden Euro Umsatz mit Fälschungsverkäufen mussten bislang häufig nur geringe Geldstrafen fürchten, die in manchen Fällen nicht mal ihrem Gewinn aus den Fälschungsverkäufen entsprach. Damit macht der Bundestag nun Schluss. Eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten droht künftig solchen Intensivtätern anstelle von einer Geldstrafe.

Pressemitteilung des Markenverbandes

26. Mai 2013 - Saarcamp 2013 - HTW des Saarlandes

saarcampAm 26. Mai 2013 waren wir zum dritten Mal als Sponsor beim 3. Saarcamp dabei. Es war wieder einmal eine interessante und lockere Veranstaltung mit vielen alten und neuen Bekannten.

20. April 2013 - Hitmeister e-Commerce Days 2013 - Köln - Markenrecht für Onlineshop-Betreiber

e-commerce day 2013 wsdRechtsanwalt Dury LL.M. hat am 20. April 2013 in Köln bei den Hitmeister e-commerce days 2013 einen Vortrag über das Thema "Markenrecht für Onlineshop-Betreiber" gehalten.

Der Vortrag beschäftigte sich mit markenrechtlichen Fragen, die für Shop-Betreiber im Tagesgeschäft eine Rolle spielen können.

Die Absicherung des eigenen Online-Shops und der eigenen Firma durch Marken, der richtige Umgang mit Produktmarken, markenrechtliche Fragen des Ersatzteil- und Zubehörgeschäfts und die Nutzung fremder Marken bei Adwords-Kampagnen stehen auf der Agenda.

Weitere Informationen zu den Ausstellern und den Vorträgen finden Sie auf den Seite von Hitmeister.de.

DPMA - Betrügerische Zahlungsaufforderung II. - Anschreiben durch das Registre Central Européen - RCE

1950,- € für einen vollkommen wertlosen Eintrag in eine private Datenbank

warning red triangular sign lack-o keen fotolia comDas "Registre Central Européen" ist versucht arglosen Markenanmeldern mit seiner behördenähnlichen Bezeichnung eine kostenpflichtige Veröffentlichung / Eintragung in seine private Datenbank unterzujubeln.

Durch die Aufmachung des Schreibens des "Registre Central Européen" wird der Anschein eines amtlichen Formulars erweckt. Das Schreiben steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Gemeinschaftsmarkenamt (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - OHIM) oder der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO). Wir raten dazu, die Schreiben des "Registre Central Européen" direkt in der Rundablage (Papierkorb) zu entsorgen. Die Zahlung der geforderten 1950,- € ist in etwa so sinnvoll, wie das Verbrennen der gleichen Summe. Eine Strafanzeige versandet erfahrungsgemäß.

12. April 2013 - HTW - Hochschule für Technik und Wirtschaft - Saarbrücken

HTWRechtsanwalt Marcus Dury LL.M. wird am 12. April eine Schulung zum Theme Urheberrecht in der Lehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft - Saarbrücken durchführen.

Hitmeister e-Commerce Days 2013

e-commerce day 2013 wsdWir, die IT-Recht Kanzlei DURY, sind beim diesjährigen Hitmeister e-Commerce Day 2013 als Aussteller vertreten. Shopbetreibern und Online-Händlern bietet der Hitmeister e-Commerce Day 2013 eine gute Gelegenheit, sich über das Angebot sowie die einzelnen Schutz- und Prüfpakete unseres Services Website-Check.de zu informieren. Zudem wird Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. einen Vortrag zum Thema Markenschutz für Online-Shopbetreiber halten. Der e-Commerce Day 2013, der von der Firma Hitmeister veranstaltet wird, findet am 20.04.2013 von 9:00 bis 18:00 Uhr im RheinEnergie Stadion in Köln statt.

Bildnachweis: http://www.hitmeister.de/ecommerceday/downloads