1950,- € für einen vollkommen wertlosen Eintrag in eine private Datenbank
Das "Registre Central Européen" ist versucht arglosen Markenanmeldern mit seiner behördenähnlichen Bezeichnung eine kostenpflichtige Veröffentlichung / Eintragung in seine private Datenbank unterzujubeln.
Durch die Aufmachung des Schreibens des "Registre Central Européen" wird der Anschein eines amtlichen Formulars erweckt. Das Schreiben steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Gemeinschaftsmarkenamt (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - OHIM) oder der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO). Wir raten dazu, die Schreiben des "Registre Central Européen" direkt in der Rundablage (Papierkorb) zu entsorgen. Die Zahlung der geforderten 1950,- € ist in etwa so sinnvoll, wie das Verbrennen der gleichen Summe. Eine Strafanzeige versandet erfahrungsgemäß.
Die Schreiben sind wie folgt gestaltet:
Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht).
Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.