Seit einigen Tagen erreichen uns mehrere Schreiben der Chmiel Consulting GmbH. Die Firma aus Nordrhein-Westfalen wird durch Herrn André Chmiel vertreten und besitzt nach eigenen Angaben bis zu 3.000 Lizenz- und Urheberrechte an bekannten Musik- und Filmwerken. Gegenstand der vorliegenden Schreiben sind angebliche Urheberrechtsverletzungen an Musikstücken, die sich vor allem auf Chartcontainern/Samplern befinden.
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Die Chmiel Consulting GmbH wurde zuvor von der Kanzlei Jur-Law (Rechtsanwalt Sebastian Wulf) vertreten und ließ in den vergangenen Jahren zahlreiche Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf versenden. Rechtsanwalt Sebastian Wulf forderte i.d.R. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Vergleichsbeträgen zwischen 750,00 € bis 1.400,00 €.
Sofern die angeblichen Zahlungsansprüche der Kanzlei Jur Law nicht erfüllt wurden, beauftragte Rechtsanwalt Sebastian Wulf die namenhafte Inkassofirma Debcon GmbH mit der Einbeziehung offener Forderungen. Das Inkassounternehmen verlangte im Namen der Chmiel Consulting GmbH deutlich niedrigere Zahlungsbeträge, die sich im Verhältnis zu den ursprünglich geforderten Summen der Kanzlei Jur Law wesentlich "attraktiver" für die Abgemahnten darstellten.
Gleichwohl empfehlen wir unseren Mandanten selbstverständlich auch auf diese "nachgebesserten Angebote" nicht einzugehen und keinen Cent zu zahlen.
Bei unseren Mandanten blieben die zahlreichen Schreiben der Debcon GmbH dementsprechend erfolglos!
Das Inkassounternehmen Debcon GmbH verkaufte nach eigenen Angaben Forderungen mit einem Volumen von 1.15 Mio € an die Chmiel Consulting GmbH. Hiervon sollen rund 1.500 Schuldner betroffen sein.
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Letztlich hat sich die Chmiel Consulting GmbH als angeblicher Rechteinhaber der abgemahnten Musikstücke dazu entschlossen selbst Hand anzulegen und versendet massenhaft Forderungsschreiben in eigenem Namen.
Die Chmiel Consulting GmbH sieht sich in ihren Urheberrechten an Musikwerken verletzt und verlangt in den Schreiben die Zahlung des daraus entstandenen Schadens. Das Unternehmen argumentiert vor allem mit zusätzlich angefallenen Kosten und Zinsen, die durch die Beauftragung der Kanzlei Jur Law sowie der Debcon GmbH entstanden sind.
Die Chmiel Consulting GmbH bietet einen Vergleichsbetrag i.H.v. pauschal 50 % der ursprünglich geforderten Summe an. Mit Zahlung des Betrages soll die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich beigelegt werden.
Bei Nichtzahlung verlangt die Chmiel Consulting GmbH zumindest Auskunft über die für den Musik-Download verantwortliche Person. Außerdem droht sie mögliche Zahlungsansprüche durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte gerichtlich durchzusetzen. Die Forderung soll bei einer Klage in voller Höhe geltend gemacht werden.
Handeln Sie trotz der kurzen Fristen nicht vorschnell.
Auch wenn es im Bereich von illegalem Filesharing auf den ersten Blick ungewöhnlich ist, dass die Rechteinhaber selbst tätig werden, sollte keine übereilte Zahlung geleistet werden. Das Angebot der Chmiel Consulting GmbH einen Betrag i.H.v. 50 % der ursprünglichen Forderung zu zahlen und die Angelegenheit damit außergerichtlich beizulegen, erscheint zunächst attraktiv. Dennoch handelt es sich in den Schreiben um überhöhte Geldsummen, die in keinem Verhältnis zu den angeblich begangenen Rechtsverletzungen stehen. Ebenso wenig ist es ratsam, der Chmiel Consulting GmbH Informationen über einen potenziellen Verursacher mitzuteilen.
Besonders für Musik-Downloads hat sich die Rechtsprechung hinsichtlich der Schadensersatzforderungen stark abgeschwächt. Das Amtsgericht Köln (AZ: 125 C 495/13) geht zum Beispiel nur noch von einem Schadensersatzbetrag in Höhe von 10,00 Euro pro Musiktitel aus.
Interessant erscheint auch, dass die Anschrift der Chmiel Consulting GmbH als Rechteinhaber identisch ist mit der des Inkassounternehmens Debcon.
Sofern Unsicherheiten darüber bestehen, wie man auf Briefe der Debcon GmbH bzw. der Chmiel Consulting GmbH reagieren sollte, empfiehlt es sich anwaltlichen Rat einzuholen.