Erst kürzlich haben wir über eine Niederlage der Kanzlei Baumgarten Brandt in einer Filesharing-Klage vor dem Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) gegen unsere Kanzlei berichtet.
Nun hat das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) auch eine andere Filesharing-Klage der von der C-S-R Kanzlei vertretenen Firma Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH vollumfänglich abgewiesen.
Auch hier hat erneut eine Abmahnkanzlei einen Filesharing-Prozess gegen unsere Kanzlei verloren.
Das Amtsgericht Frankenthal ist dabei schon davon ausgegangen, dass der Vortrag der Klägerseite über die Zuverlässigkeit der zur Ermittlung der IP-Adresse eingesetzten Software nicht ausreicht. Im Übrigen hat es dabei erneut im Hinblick auf die Bearshare-Entscheidung des BGH entschieden, dass selbst bei ordnungsgemäßer Ermittlung der IP-Adresse keine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers bestehen würde und dieser auch nicht als Störer haftet.
Damit bekommt auch die C-S-R Kanzlei immer mehr die Auswirkungen der Bearshare-Rechtsprechung des BGH zu spüren. Auch hier gehen wir davon aus, dass die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH angesichts des eindeutigen Urteils des AG Frankenthal (Az.: 3c C 62/14) nicht in Berufung gehen wird.
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