Technisches Gutachten zur Redtube-Software GLADII 1.1.3. veröffentlicht

Das technische Gutachten zur angeblichen “Funktionstüchtigkeit” der Software (GLADII 1.1.3) mit der die Abgemahnten bei den Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C-Rechtsanwälte (Urmann + Collegen) überführt worden sein sollen, wurde vor Kurzem im Internet veröffentlich.

Das Gutachten besticht durch seine Schlichtheit und die völlige Abwesenheit von technischen Erklärungen. Der Testaufbau wird derart lückenhaft geschildert, dass noch nicht einmal klar ist, ob die Software "GLADII 1.1.3." auf dem gleichen Computer installiert war, von dem aus die Streams aufgerufen wurden, oder ob ein zweiter Computer eingesetzt wurde.

Wenn ein zweiter Computer eingesetzt wurde, bleibt unklar, ob dieser im gleichen IP-Segment (d.h. dem Kanzleinetzwerk) der Gutachter (Patent- und Rechtsanwälte Diehl und Partner, München) betrieben wurde.

 

Wenn die Software auf dem gleichen Computer eingesetzt wurde, von dem aus die Streams abgerufen wurden, wäre es kein Hexenwerk, die TCP-IP Daten, die über die Internetleitung des Rechners ankommen zu analysieren, z.B. mittel Deep-Packet-Inspection und die jeweiligen Dateinamen, Zeitpunkte und IP-Adressen der an der Kommunikation beteiligten Computer zu loggen.

Sollte GLADII 1.1.3 auf einem gesonderten Rechner im gleichen LAN installiert gewesen sein, wäre es mittels sog. Packet-Sniffing im lokalen Netzwerk von Diehl & Partner ebenfalls problemlos möglich gewesen herauszufinden, welche Daten von welchem Server zu einer bestimmten Client innerhalb des Kanzleinetzwerkes von Diehl & Partner ausgeliefert wurden und welche Namen die abgerufenen Dateien hatten.

Von einer Nutzung verschlüsselter Verbindungen zu den Streaming Seiten ist in dem Gutachten nicht die Rede.

Da das "technische Gutachten" all diese Punkte offen lässt, ist es nicht das Papier wert, auf das es gedruckt ist.

Leider ist der gesamte Vorgang mal wieder ein Beweis dafür, wie leicht sich ahnungslose Richter von technischem Geschwafel überzeugen lassen. Es ist Zeit, gesonderte IT-Recht-Kammern bei den Landgerichten einzurichten, so wie es auch schon Kammern für Handelssachen gibt. Richter mit IT-Background hätten sich von dem "Gutachten" nicht so leicht hinters Licht führen lassen.

RA Udo Vetter von Law-Blog.de hat hierzu ebenfalls einige Anmerkungen gebloggt. RA Thomas Stadler's Einschätzung ist hier nachzulesen.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.