E-Mail Angabe im Impressum: E-Mail muss erreichbar sein so dass Kunden darüber mit dem Seitenbetreiber kommunizieren können

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 28.08.2014 - 52 O 135/13 entschieden, dass der Seitenbetreiber Verbrauchern die Kommunikation per E-Mail über die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse nicht verweigern darf, insbesondere dann nicht wenn die Mail-Adresse als "Support-Adresse" (hier: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) angelegt ist.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen Google.

Im vorliegenden Sachverhalt erhielten die Verbraucher, die sich an die von Google angegebene Adresse "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein." wendeten eine automatisch generierte Antwort mit dem Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.

Die Verbraucher erhielten nachfolgend lediglich Hinweise auf Selbsthilfe-Anleitungen im Internet und Kontaktformulare, die erneut auszufüllen gewesen wären.

Das Gericht entschied, dass hierdurch die gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt der Anbieterkennzeichnung (Impressum) nicht erfüllt wurden.

§ 5 Telemediengesetz fordert, dass das Impressum

Angaben [enthält], die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post.

Laut Gericht bestehe keine Prüfpflicht bzgl. jeder eingehender E-Mail dergestalt, dass ein Mitarbeiter individuell jede Mail prüfen und bearbein muss.

Es muss aber sichergestellt werden, dass über die in der Anbieterkennzeichnung genannte E-Mail-Adresse Kommunikation stattfinden kann.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.