Ritter-Sport hat im Streit mit der Stiftung Warentest einen Etappensieg erzielt. Im Streit um die Schokoladensorte "Voll-Nuss" wurde eine Eilentscheidung des Landgerichts München I in der mündlichen Verhandlung bestätigt.
Die Stiftung Warentest darf vorerst unter anderem nicht mehr behaupten, das von Ritter-Sport verwendete Aroma sei nicht wie deklariert natürlich. Das Gericht urteilte, dass die Argumentation der Stiftung Warentest, die Angabe "natürliches Aroma" sei nicht mit der Europäischen Aromen-Verordnung vereinbar, nicht richtig sei. Die Stiftung Warentest habe die Europäische Aromen-Verordnung zu eng ausgelegt (Az.: 9 O 25477/13).
Es ist davon auszugehen, dass die Stiftung Warentest gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird.
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