Legal Tech Vertragsgeneratoren verstoßen nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz - BGH Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20

roboterAm 09.09.2021 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass ein digitaler Rechtsdokumentengenerator auch von Unternehmen betrieben werden darf, wenn dieses nicht Mitglied einer Anwaltskammer ist und dass kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt, wenn anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden.

Der BGH ist der Ansicht, dass nach § 3a UWG keine unlautere Handlung vorliege, weil sie keine unerlaubte Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1, § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellt. Die Tätigkeit des Anbieters des Vertragsdokumentengenerators bestehe darin, mithilfe der programmierten und im Internet bereitgestellten Software Vertragsdokumente anhand der Vorgaben der Nutzer zu erstellen.

Dadurch werde sie nicht in einer konkreten Angelegenheit des Nutzers tätig.

Sie hat die Software auf der Grundlage von denkbaren typischen Sachverhaltskonstellationen programmiert, zu denen sie im Vorgriff auf die vorgegebenen Antworten standardisierte Vertragsklauseln entwickelt hat.

Die über den üblichen Fall hinausgehenden individuellen Verhältnisse des Anwenders finden - ähnlich wie bei einem Formularhandbuch - bei der Erstellung des Vertragsdokuments keine Berücksichtigung. Der Nutzer erwarte daher auch keine rechtliche Prüfung seines konkreten Falls.

Im Ergebnis läge also keine Rechtsberatung vor.

Mehr dazu in Kürze:

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie nachfolgend:

Bildquelle: Pixabay - koshinuke_mcfly

DURY LEGAL berät Lieferant eines großen Europäischen Discounters im Wettbewerbsrecht und Designrecht

DURY Logo BlogbeiträgeDas Litigation-Team von DURY LEGAL berät und vertritt seit März 2021 einen Zulieferer eines großen Europäischen Discounters in mehreren Verfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts und Designrechts.

In den Verfahren verteidigt DURY LEGAL die rechtlichen Interessen des Zulieferers gegen div. Konkurrenten, u.a. auch gegen einen chinesischen Schutzrechtsinhaber, der behauptet, ältere Rechte an diversen Produktmerkmalen zu besitzen und in seinen Rechten verletzt zu sein.

Teilweise wird DURY LEGAL in den Projekten von Patentanwälten unterstützt.

Wenn auch Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Verteidigung seiner Rechte gegen Mitbewerber benötigt, rufen Sie einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder Schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Neue Landing-Page für rechtssichere Internetseiten gestartet

Screenshot der Startseite von rechtssichere internetseite.de

DURY LEGAL hat eine neue Landing-Page für rechtlich abgesicherte Internetseiten auf www.rechtssichere-internetseite.de gestartet.

Unsere Experten erstellen seit Jahren individuelle Rechtstexte für Internetseiten und Online-Shops. Mit unserer gesammelten Erfahrung in zahlreichen Projekten haben wir Schutzpakete entwickelt, mit denen Internetseiten hinsichtlich "Impressum" und "Datenschutzerklärung" dauerhaft rechtssicher werden.

Problematisch bei der Verwendung von anonymen Online-Generatoren ist, dass diese sind im Regelfall nur so gut, wie die Menschen, die sie bedienen. Oft sind sie in ihren Funktionen stark limitiert. Ohne einen technischen Scan der betreffenden Internetseite, bleibt ohnehin alles Stückwerk. Somit drohen trotz vorhandenen Rechtstexten Abmahnungen und teure Bußgelder.

Bei DURY LEGAL bekommen Sie schnell eine individuelle, anwaltlich erstellte Datenschutzerklärung und ein Impressum für Ihre Internetseite - Legal Tech gestützt und KI-basiert! Mit unseren Update-Paketen bleiben Sie zudem stets auf dem aktuellen Stand. Ändert sich etwas an der Rechtslage, senden wir Ihnen Ihre neu angepassten Rechtstexte zu.

Auch für Behörden haben wir im Bereich Datenschutz individuelle Lösungen zu bieten, Informationen hierzu finden Sie auf www.behoerde-datenschutz.de.

 

Markenportal von DURY LEGAL auf Markenportal.net gelauncht

DURY LEGAL MarkenportalZum 15.04.2021 startete das DURY LEGAL Markenportal auf www.markenportal.net. Mandanten erhalten so einen direkten Zugriff auf ihre Markenverwaltungsakten bei DURY LEGAL und können dort auf die relevanten Dokumente unserer Markenverwaltungsakten online in Echtzeit zugreifen. 

Zudem ist es möglich, Zugriffe einzelner Mitarbeiter zu limitieren und Akten zu soriteren, zu filtern und in Excel und andere Dateiformate zu exportieren.

So erhalten Sie rasch Überblick über extensive Markenportfolios und können sich dank einer manuellen Datenverifizierung und einem Online-Abgleich mit den Datenbanken von offiziellen Markenämtern auf die Richtigkeit Ihrer Daten im DURY LEGAL Markenportal verlassen. Lesen Sie weiter, um weitere Informationen über das DURY LEGAL Markenportal zu erhalten!

Newsletter von DURY LEGAL jetzt auch online abrufbar!

newslätter.pngDer aktuelle DURY LEGAL Newsletter ist nun auch online abrufbar unter der URL: https://www.dury.de/archive/185-dury-legal-newsletter-informationen-und-entwicklungen-aus-dem-it-recht-und-ip-recht 

In diesem Newsletter haben wir für Sie die neuesten Informationen aus dem Blog von DURY LEGAL zusammengestellt.

Datenschutzberatung für Behörden - Neue Landing-Page für die öffentliche Hand gestartet!

Datenschutz BehördeAm 07.04.2021 haben wir eine neue Micro-Landing-Page zum Thema Behördendatenschutz auf www.behoerde-datenschutz.de gestartet.

Die Seite wird nach und nach mit weiterem Content bestückt und dient dazu, bekannt zu machen, dass wir bei DURY LEGAL in den letzten 10 Jahren einen Schwerpunkt bzgl. der Beratung der öffentlichen Hand in allen Fragen des Datenschutzes herausgebildet haben.

Zu unseren Mandanten zählen Gebietskörperschaften von der Großstadt bis zu kleinen Kommunen, Jobcenter, Landesministerien, gesetzliche Krankenkassen, öffentlich-rechtlich organisierte Zweckverbände, Eigenbetriebe der öffentlichen Hand und Krankenhausgesellschaften in öffentlicher Trägerschaft.

Wenn auch Ihre Organisation Unterstützung im Bereich des Datenschutzes benötigt, können Sie einfach unser Kontaktformular für KdöR nutzen.

Die Website-Check GmbH gewinnt einen weiteren Investor

WSC Logo Legal TechDie Website-Check GmbH aus Saarbrücken, ein Unternehmen der DURY GRUPPE, konnte in Q3-2020 und Q4-2020 einen finanzstarken Investor gewinnen.  Im September 2020 wurden die Verträge unterzeichnet.

Bei dem Investor handelt es sich um die “Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH” (SWG).

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt Michael Pfeiffer

MP FachanwaltDer Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat unserem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Michael Pfeiffer, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des IT-Rechts  die Befugnis erteilt, die Bezeichnung “Fachanwalt für IT-Recht” zu führen.

Das gesamte Team von DURY LEGAL gratuliert ihm von Herzen!

Rechtsanwalt Michael Pfeiffer betreut bereits seit dem Jahr 2016 unsere Mandanten erfolgreich im Bereich des IT-Rechts, insbesondere des Datenschutzrecht sowie IT-Vertragsrechts sowie des Markenrechts, Urheberrechts und Wettbewerbsrechts.

DURY LEGAL ist damit die erste und bislang einzige Anwaltskanzlei im Saarland, die über zwei Fachanwälte für IT-Recht verfügt.

Wenn Sie rechtlichen Support von Rechtsanwalt Michael Pfeiffer benötigen, melden Sie sich einfach unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter +49 681 94005430.

DURY LEGAL übernimmt Verwaltung eines Markenportfolios eines rheinland-pfälzischen Maschinenbauunternehmens

dury legal logo blauDas Markenteam von DURY LEGAL übernimmt ab Oktober 2020 die Verwaltung über ein international weit ausgedehntes Markenportfolio eines rheinland-pfälzischen Maschinenbauunternehmens.

Nachdem das Unternehmen bereits Mitte des Jahres 2019 die Absicht bekundete, mit seinen Marken von einer etablierten Mannheimer Patentanwaltskanzlei zu DURY LEGAL zu wechseln, wird dieser Wechsel nun zum 01.10.2020 vollzogen.

Das mit der Migration der ca. 25 Marken befasste DURY LEGAL-Marken-Team besteht aus Wirtschaftsjuristin Mükrime Özgün LL.M., Wirtschaftsjuristin Teresa Lukas LL.M. und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M.. Gegenstand des Projekts ist auch die Analyse des bestehenden Portfolios sowie dessen juristische und betriebswirtschaftliche Optimierung.

Das Markenteam von DURY LEGAL verwaltet bereits seit über einem Jahrzehnt zahlreiche Marken im In- und Ausland und bietet alle Leistungen in Zusammenhang mit der Verwaltung von Schutzrechten in Deutscher und Englischer Sprache an.

Wenn auch Ihr Unternehmen Unterstützung bei der Verwaltung und der Ausrichtung Ihres Markenportfolios oder der Neuanmeldung von Marken benötigen, rufen Sie einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder Schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Erstellung von Angeboten zur Migration eines Markenportfolios und eine Kostenanalyse bzgl. der laufenden Verwaltungskosten erstellt DURY LEGAL kostenfrei.

#InvestInPrivacy: DURY LEGAL wird Mitglied bei "noyb - none of your business"

Logo noyb cmyk

Spätestens seit der Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 ist jedes Unternehmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO verpflichtet.

Leider betrachten viele Unternehmen das Thema "Datenschutz" immer noch als "nervigen Faktor", den man einfach ignorieren kann. Dass Datenschutz Transparenz und somit Vertrauen schafft, haben viele Unterenhmen immer noch nicht kapiert.

Stattdessen wundern sie sich über schlechte Zahlen, wenn die Kunden nach einem Datenskandal kein Vertrauen mehr besitzen und zu Konkurrenten wechseln, zu denen mehr Vertrauen besteht.

Da das Thema "Datenschutz" bei DURY LEGAL eine sehr wichtige Rolle spielt, unterstützen wir seit kurzem das "Europäische Zentrum für digitale Rechte" - NOYB ("noyb - none of your business").

Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über "noyb"...