Scannen und Kopieren von Personalausweisen ist grundsätzlich verboten!

 2016 02 21 12h06 16

Letztlich konnte eine Eskalation der Angelegenheit von uns abgewendet werden.

Der Vorgang zeigt aber, dass das Scannen und Kopieren von Personalausweisen nicht nur theorethisch verboten ist, sondern die Aufsichtsbehörden durchaus tätig werden, spätestens wenn ein Konkurrent oder Kunde die Aufsichtsbehörde informiert.

Bevor es soweit ist, sollten Sie Ihre Praxis umstellen.

Falls das Kind schon in den Brunnen gefallen sein sollten, können Sie sich an uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden oder uns telefonisch unter 0681 94005430 erreichen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular verwenden. Wir sind bundesweit tätig. Der Erstkontakt ist selbstverständlich kostenfrei.

Ansprechpartnerin für das Thema Datenschutz ist Frau Rechtsanwältin Sandra Dury - Datenschutzbeauftragte TÜV / Süd.