Letztlich konnte eine Eskalation der Angelegenheit von uns abgewendet werden.
Der Vorgang zeigt aber, dass das Scannen und Kopieren von Personalausweisen nicht nur theorethisch verboten ist, sondern die Aufsichtsbehörden durchaus tätig werden, spätestens wenn ein Konkurrent oder Kunde die Aufsichtsbehörde informiert.
Bevor es soweit ist, sollten Sie Ihre Praxis umstellen.
Falls das Kind schon in den Brunnen gefallen sein sollten, können Sie sich an uns per E-Mail unter
Ansprechpartnerin für das Thema Datenschutz ist Frau Rechtsanwältin Sandra Dury - Datenschutzbeauftragte TÜV / Süd.