Datenschutz: Abmahnung wegen Datenschutzverstoß - Google Analytics

2018 02 13 23h46 22Ein angeblicher Datenschutzverstoß beim Einsatz von Google-Analytics, der zu einer datenschutzrechtlichen Abmahnung durch einen Webseitenbesucher führt? Ja, Sie lesen richtig.

Eine solche datenschutzrechtliche Abmahnung wurde uns diese Woche von einem Webseitenbetreiber zur Prüfung vorgelegt.

Wir haben uns die Abmahnung genauer angesehen und uns etwas ungläubig die Augen gerieben. Bislang hat die Rechtsprechung lediglich entschieden, dass auch Wettbewerber bei Datenschutzverstößen durch Konkurrenten abmahnen können. Darüberhinaus wurde Verbänden und Abmahnvereinen durch eine Änderung des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) vor 2 Jahren die Möglichkeit eingeräumt, Datenschutzverstöße zu verfolgen und entsprechende datenschutzrechtliche Abmahnungen auszusprechen (siehe unseren Blogbeitrag hierzu).

Die nachfolgend abgebildete datenschutzrechtliche Abmahnung wurde aber im Namen eines einfachen Webseitenbesuchers ausgesprochen.

Da es sich bei der engagierten Kanzlei um eine nicht gänzlich unbekannte Kanzlei handelt, die in der Vergangenheit im Bereich der Filesharing-Abmahnungen eine nicht ganz geringe Menge an Abmahnungen versendet hat, bleibt abzuwarten, ob dem Datenschutz nun großflächig einen Bärendienst erwiesen wird, indem derartige Abmahnungen nun massenhaft versendet werden.

Bislang wurden diese Entwicklungen stets unter einer wettbewerbsrechtlichen Perspektive bzw. der Frage der Aktivlegitimation der Abmahnvereine betrachtet.

In der datenschutzrechtlichen Abmahnung des Webseitenbesuchers wird behauptet, der Google-Analytics Tracking Code sei auf der Seite nicht richtig eingebaut gewesen.

Konkret wird gerügt, dass der Java-Script Operator

"gaq.push(['_gat._anonymizeIp']);"

sei nicht richtig gesetzt worden, weshalb die Nutzung von Google-Analytics insgesamt rechtswidrig erfolge.

Im Ergebnis sei der abmahnende Webseitenbesucher durch den Besucht der Website des Abgemahnten in seinen Rechten verletzt worden und  er könne aufgrund des Datenschutzverstoßes gem. §§ 823, 1004 BGB gegen den Webseitenbetreiber eine kostenpflichtige datenschutzrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

2018 02 13 22h50 32