Datenschutz: Abmahnung wegen Datenschutzverstoß - Google Analytics

Wir halten es für rechtlich vollkommen ungeklärt und offen, ob ein mit der Sache befasstes Gericht, einem einfachen Website-Besucher, ein individuelles Abwehrrecht i.S.d. §§ 823, 1004 BGB aufgrund einer fehlenden IP-Adress-Anonymisierung des Google-Analytics-Tracking-Codes zubiligen würde.

Entsprechende Fälle, die bereits einmal gerichtlich entschieden wurden, sind uns nicht bekannt.

Von Datenschutzverstößen "Betroffene" wären auch ohne die Möglichkeit zur kostenpflichtigen Abmahnung nicht schutzlos gestellt. Bei Datenschutzverstößen können sie gem. BDSG und die DSGVO Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden einlegen. Zudem können sie ihre Betroffenenrechte gem. DSGVO und dem BDSG ausüben. Diese Möglichkeiten des Rechts- und Interessensschutzes würden marginalisiert, wenn jeder Betroffene bei einem datenschutzwidrigen Datenverarbeitungsvorgang, eine kostenplfichtige Abmahnung an die verantwortliche Stelle schicken könnte. Die Folge wäre zudem ein potentielle Abmahnwelle, die den Datenschutz als reines Vehikel missbrauchen würde.

Im Zeitalter der allumfassenden Digitalisierung aller Lebenssachverhalte ist der Datenschutz ein ernsthaftes Anliegen, der allerdings von vielen Interessensgruppen als lästiges Übel abgetan wird. Tatsächlich dient der Datenschutz aber vor allem dazu, es den Bürgern zu ermöglichen, Ihre Grundrechte wahrnehmen und schützen zu können, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen dies später zum Nachteil gereichen wird.

Mit datenschutzrechtlichen Abmahnungen wie der vorliegenden wird einem wichtigen Element der digitalen Gesellschaft, dem Datenschutz, hingegen einen Bärendienst erwiesen.

Wir werden die Sache jedenfalls weiterverfolgen und berichten.

Was sollten Sie bei Erhalt einer datenschutzrechtlichen Abmahnung tun?

1. Keine Panik;

2. Nichts ungeprüft unterschreiben;

3. Einen Anwalt mit IT-Sachverstand und Ahnung im Datenschutzrecht kontaktieren und das Vorgehen und die Kostenfrage klären


Sollten Sie ebenfalls eine entsprechende datenschutzrechtliche Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich einfach bei uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie unter 0681 94005430 an und lassen Sie sich von uns helfen.

Das erste Telefonat mit einem Juristen von DURY Rechtsanwälte ist kostenfrei.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.