Seit dem 09.10.2013 gilt das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Durch dieses Gesetz wurden diverse Paragraphen in das Urhebergesetz eingefügt, die insbesondere auch den Versand von Massenabmahnungen wegen des angeblichen Uploads von urheberrechtlich geschützen Werken (Filme, Musik oder Computerspiele) in Internettauschbörsen - sogenannte Filesharing Abmahnungen - erschweren sollten.
So ganz scheint das aber nicht bei allen Abmahnkanzleien angekommen zu sein, denn anstatt einer Absenkung der geforderten Geldforderungen kommt es teilweise sogar zu Steigerungen der Forderungssumme.
Wie die Abmahnkanzlei "Waldorf Frommer" auf die neue Gesetzeslage reagiert hat, können Sie hier nachlesen.
Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht).
Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.