Haben Sie auch eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten?

Old boxing gloves hanging on a lace - hoboton - Fotolia.com

Immer wieder erreichen uns Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) wegen angeblichen Wettbewerbsverstöße in Online-Shops, bei Ebay oder anderen Handelsplattformen. In den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen werden meist verschiedene rechtliche Aspekte der Online-Auftritte der betroffenen Online-Händler bemängelt.

Im Einzelnen wurden z.B: folgende Punkte kritisiert:

  • Angabe einer Lieferfrist mit dem Wortlaut: "in der Regel";
  • angebliche Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung;
  • angeblich unzutreffende Angabe bzgl. des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses;
  • angeblich unzulässige Aufrechnungsklausel in den AGB;
  • angeblich unzureichende Angaben bzgl. der Vertragstextspeicherung;

Die größte Gefahr der Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. geht also von den ggf. zukünftig entstehenden Vertragsstrafenansprüchen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus, nicht von dem recht geringen Betrag, der im Rahmen eines angeblich besthenden Kostenerstattungsanspruches gefordert wird! Unterschreiben Sie also nicht unüberlegt die vorgefertigte Unterlassungserklärung sondern lassen Sie sich rechtlich von einem, auf solche Problemstellungen spezialisierten Anwalt beraten!

{ BreezingForms : kostenfreieerstberatung, 1, 0, &ff_param_xy=123&ff_param_foo=bar }

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. hat folgenden Wortlaut:

Bildquelle: Old boxing gloves hanging on a lace hoboton - Fotolia.com

IDO eV Abmahnung 2014

IDO eV Abmahnung 2014 - Seite 2

IDO eV Abmahnung 2014

IDO Abmahnung 2014 - Seite 4

IDO Abmahnung 2014 - Seite 5

Sollten Sie auch vom IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. abgemahnt worden sein, sollten Sie die beigefügte Unterlassugserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen, da Sie hierdurch ggf. unüberschaubare Risiken eingehen und hohe Vertragsstrafenzahlungen von mehreren tausend Euro pro Verletzungshandlung fällig werden können.

Autor
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Inhaber der Kanzlei - Fachanwalt IT-Recht
Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist auf die Beratung in Fragen des IT-Rechts spezialisiert und berät seit mehr als 15 Jahren fokussiert im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt für IT-Recht und Master of Law & Informatics sowie Unternehmer / Investor bringt er insgesamt mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung in seine Mandate ein. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich der IT-Vertragsberatung (Softwarelizenzbedingungen, IT-Projektverträge oder EVB-IT Verträge), der IT-Projektberatung und der Beratung im bei markenrechtlichen Konflikten sowie der Konsolidierung international ausgedehnter Markenportfolios.