App & Datenschutz

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Die Anbieter von Android-Apps und iOS-Apps müssen ihren Nutzern gem. §§ 13ff des deutschen Telemediengesetzes eigentlich schon seit eh und je eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen, in denen die Nutzer dann nachlesen können, an wen und zu welchem Zweck die jeweilige App eigentlich personenbezogene Daten übermittelt. Dies hat zwischenzeitlich auch Google erkannt und im Februar 2017 angekündigt, Android-Apps aus dem Google-Play Appstore zu verbannen, wenn diese keine Datenschutzerklärung enthalten.

Viele App-Anbieter machten es sich in der Vergangenheit leicht und verzichteten auf Datenschutzerklärungen oder sie kopierten einfach den Text der Datenschutzerklärung der Unternehmenswebsite. Manche Apps verlinken auch lediglich auf die Datenschutzhinweise der eigenen Website.

So einfach ist es allerdings nicht!

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Wie unterscheidet sich die Datenschutzerklärung einer App von der Datenschutzerklärung einer Website?

Die technischen Aspekte einer App unterscheiden sich grundlegend von den Funktionen einer Website. Apps versenden z. B: oft Crash-Reports an die Hersteller der Entwicklungsumgebungen der jeweiligen App. Viele browserbasierte Tracking-Tools und sonstige aktive Inhalte sind in der App-Umgebung überhaupt nicht erhältlich. Die Besonderheiten einer App werden bei dem Einsatz der Datenschutzerklärung der Website also nicht ausreichend berücksichtigt.

Ihre Vorteile mit DURY LEGAL

Herausragende Fachkompentenz
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Unsere Rechtsberater sind alle technisch versiert.  Wir verstehen also auch technische Sachverhalte und sprechen Techniksprache!

Rundum Beratung
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Wir beraten Sie zu allen Rechtsfragen des Telekommunikationsrechts, rund um Internetseiten und Online-Shops, sowie zur rechtlichen Absicherung von Hard- und Software durch Schutzrechte und Domains. Außerdem erstellen wir  Software-Verträge und AGB-Werke.

Auch im Notfall für Sie da
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Zu unseren Dienstleistungen gehört selbstverständlich nicht nur die Beratung in ruhigen Zeiten. Auch die qualifizierte und effiziente Vertretung in Krisenfällen, einschließlich der Vertretung in Gerichtsverfahren gehört zu unserem Leistungsspektrum. DURY regelt das!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns bei Ihnen!

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