FAREDS ABMAHNUNG gegen Versicherungsvermittler wg. fehlendem Link auf www.vermittlungsregister.info

Oldboxinggloveshangingonalacehoboton FotoliacomUns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwälte vor, in der einem Versicherungsvermittler vorgeworfen wird wettbewerbswidrig zu handeln, da die Anbieterkennzeichnung der von ihm betriebenen Internetseite keinen anklickbaren Link auf das "Vermittlungsregister" http://www.vermittlerregister.info/ enthielt.

Dies stelle angeblich ein Verstoß gegen die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) dar.

Nachfolgend haben wir die Abmahnung dargestellt und zeigen Ihnen, wie Sie ggf. auch derartige Abmahnungen von FAREDS reagieren sollten.

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Nachfolgende Abmahnung von FAREDS wurde uns vorgelegt:

FAREDS ABMAHNUNG

Rechtliche Einschätzung bzgl. der FAREDS Abmahnung:

Die Abmahnung ist unserer Einschätzung nach unbegründet. Nach unserer Auffassung besteht bereits kein spürbarer Wettbewerbsverstoß.

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 27.06.2016 (Az. 05 O 2272/15) entschieden, dass die falsche Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht abmahnfähig ist, da die Angabe einer falschen Aufsichtsbehörde kein spürbarer Wettbewerbsverstoß darstelle.

Ein Unterlassungsanspruch könne in einem solchen Fall mangels "Spürbarkeit des Wettbewerbsverstoßes" i.S.v. § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von Konkurrenten nicht durchgesetzt werden.

Das Gericht merkte zudem an, dass gänzlich fehlende oder unvollständige Impressumsangaben zwar regelmäßig Wettbewerbsverletzungen darstellen würden, da es in diesen Fällen nicht problemlos möglich sei, den Seitenbetreiber der Internteseite i.S.v. § 5 TMG zu identifizieren, bei der fehlerhaften Angabe einer Aufsichtsbehörde sei die Identifizierung des verantwortlichen Seitenbetreibers hingegen problemlos möglich, so dass kein vergleichbarer Fall vorläge.

Falls Zweifel bestünden, könnte die im Impressum angegebene Behörde weiterhelfen und ggf. die örtlich zuständige Aufsichtsbehörde ermitteln.

Ein vergleichbarer Fall besteht hier! Das Fehlen eines Links auf die Internetseite http://www.vermittlerregister.info/ bedeutet nicht, dass die wesentlichen gesetzlich notwendigen Informationen den Verbrauchern überhaupt nicht zur Verfügung gestellt wurden. Es wurde Ihnen lediglich etwas schwerer gemacht, diese aufzurufen. Wenn es den Verbrauchern aber schon zumutbar sein soll, sich bei irgendwelchen Behörden über die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren, muss dies erst recht für eine einfache Internetsuche gelten, mit der dann sehr leicht die Internetseite http://www.vermittlerregister.info/ aufgefunden werden kann.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen raten wir dazu, derartige FAREDS Abmahnungen wg. angeblicher fehlerhafter Verlinkung des Versicherungsvermittlungsregisters genau rechtlich zu prüfen und nicht übereilt eine Unterlassungserklärung abzugeben. Vielmehr muss in Erwägung gezogen werden, die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verweigern oder zumindest die geforderten Abmahnkosten i.H.v. ca. 420 Euro nicht auszugleichen.

Hilfe bei derartigen wettbewerbsrechtlichen FAREDS-Abmahnungen finden Sie bei uns! Schicken Sie Ihre FAREDS-Abmahnung zusammen mit Ihren Kontaktdaten einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder laden Sie diese über unser Kontaktformular zu uns hoch! Wir rufen Sie dann umgehend für eine kostenfreie wettbewerbsrechtliche Erstberatung zurück.