Seit vergangener Woche liegen uns vermehrt Abmahnungen der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in denen ein höherer Betrag für illegales Filesharing gefordert wird wie gewöhnlich. Die Abmahnschreiben werden nach wie vor im Auftrag der bekannten Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH, Universum Film GmbH, Studiocanal GmbH u.s.w. versendet.
Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht keine Angaben, warum der die Forderungen plötzlich erhöht werden…
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Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert pro Filmwerk in der Regel einen Pauschalbetrag i.H.v. insgesamt 815,00 € der sich aus den Anwaltsgebühren und dem Schadensersatz zusammensetzt.
Bei der Berechnung geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte von einem Unterlassungsstreitwert i.H.v. 1.000,00 € aus und beziffert den lizenzanalogen, materiellen Schaden auf 600,00 €. Die Gesamtforderung beläuft sich somit auf den üblicherweise abgemahnten Gesamtbetrag i.H.v. 815,00 €.
Nun hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ihre Strategie geändert. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch wird – i.S.d. Deckelung des § 97a III UrhG – beibehalten. Der geforderte Schaden jedoch erhöht die Kanzlei um 100,00 €.
Somit ergibt sich nun eine Gesamtforderung i.H.v. 915,00 € pro angeblich heruntergeladenem Filmwerk über eine illegale Tauschbörse.
Auch bei Abmahnungen von TV-Serien bleibt die Schadensersatz-Erhöhung nicht unberücksichtigt. Für kurze TV-Folgen verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte nun einen Betrag i.H.v. 569,50 € mit einem anteiligen Schaden i.H.v. 400,00 €.
Dem illegalen Download einer langen TV-Folge wird ein Schaden i.H.v. 450,00 € zugrundegelegt. Zzgl. der Aufwendungsersatzansprüche ergibt sich demzufolge eine Forderung i.H.v. 619,50 €.
Mit Zahlung der jeweilig genannten Beträge und der Übersendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll die Angelegenheit außergerichtlich beigelegt werden.
Lassen Sie sich nicht von den hohen Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte beeindrucken und zahlen Sie nicht übereilt die abgemahnten Beträge auf das angegebene Kanzleikonto.
Zudem sollten Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben beigefügt ist, unterzeichnen. Auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollte mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert werden.
Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Gerne können Sie hierzu unsere kostenfreie Ersteinschätzung nutzen.