Rasch Rechtsanwälte verliert Filesharing-Klage gegen DURY Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Charlottenburg

Filesharing Abmahnung Klage Rasch RechtsanwälteNachdem wir bereits mehrfach von Niederlagen namhafter Abmahn-Kanzleien bei Filesharing-Klagen gegen unsere Kanzlei berichtet haben (z.B. der CSR-Rechtsanwaltskanzlei sowie Baumgarten Brandt Rechtsanwälte), musste nun auch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die in diesem Verfahren die Firma Universal Music vertreten hatte, bei einer Filesharing-Klage eine Niederlage gegen uns einstecken.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Klage von Rasch Rechtsanwälte vollständig abgewiesen.

Entscheidend war hier - wie so häufig bei Filesharing Klagen - die Erfüllung der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers im Sinne der Bearshare-Rechtsprechung des BGH.

Das Amtsgericht Charlottenburg hielt den Vortrag unserer Mandanten für einen abweichenden Geschehensablauf offensichtlich für ausreichend!

Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Wohngemeinschaft mit mehreren volljähringen Mitnutzern, die uneingeschränkten Zugriff auf den Internetzugang hatten. Damit ist uns trotz der jüngsten BGH-Entscheidungen, die zumindest vordergründig die Position der Musikindustrie stärken, ein weiterer Sieg gelungen. Die Berufungsfrist läuft noch.

Bislang wurde nach unserer Kenntnis noch keine Berufung eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob dies noch geschieht.

Wenn Sie auch eine Filesharing-Klage erhalten haben, können Sie sich unter 0681 94005430 an uns wenden. Wir kämpfen seit dem Jahr 2010 dafür, die Rechte und Interessen von Filesharing-Abgemahnten zu verteidigen.

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