Waldorf Frommer Abmahnungen und Klagen 2014 - 2016

Waldorf Frommer Abmahnungen - Was müssen Sie beachten?

Die Abmahnpraxis und Klagepraxis von Waldorf Frommer im Jahr 2014 - 2016 eine Übersicht:

Abmahnungen aus München nehmen kein Ende - aber was ist mit Mahnbescheiden und Klagen?

Immer noch versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aus München massenhaft Abmahnungen wegen angeblichen illegaler Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmen, Serien und Musikalben im Internet, sog. Filesharing.

In diesen sog. Filesharing-Abmahnungen wird dem jeweiligen Inhaber des Internetanschlusses eine angebliche Verletzung von Urheberrechten im Internet vorgeworfen. Auch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat die Abmahnpraxis dieser größten deutschen Abmahnkanzlei anscheinend nicht beenden können.

Allgemein sind solche Filesharing-Abmahnungen ein häufig verwendetes Mittel, um Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen zu verfolgen. Meistens handelt es sich dabei um Downloads bzw. Uploads von urheberrechtlich geschützten Filmen, TV-Serien oder Musik in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P).

Charakteristisch für diese Tauschbörsen (Bittorrent, Emule, etc.) ist dabei, dass der Nutzer, der eine Datei herunterlädt, diese gleichzeitig aber auch anderen Nutzern zur Verfügung stellt. So wird die Datei ohne große zentrale Serverinfrastruktur zwischen den einzelnen Nutzern verteilt.

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Die Gegenseite: Wer ist Waldorf Frommer und was wird abgemahnt?

Die Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München ist mit derzeit über 50 Anwälten (Stand Oktober 2014) eine der größten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland, die sich auf die Abwehr von Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisiert hat. Die Internetseite der Kanzlei finden Sie hier: http://www.waldorf-frommer.de/.

Sie vertritt viele namhafte Filmfirmen, wie z.B. die Warner Bros Entertainment GmbH und die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH aber auch einige Musiklabels. Im Auftrag und Namen dieser Mandanten verschickt die Kanzlei schätzungsweise mehrere hundert Abmahnungen pro Woche. Nach ungefähren Hochrechnungen der Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn hatte die Kanzlei Waldorf Frommer mit mehr als 34.000 Abmahnungen im Jahr 2013 einen Anteil von fast 32 Prozent an den in Deutschland verschickten Filesharing-Abmahnungen (Quelle: Abmahn-Statistik 2013).

Was die Abmahnstatistik 2013 der Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn in Bezug auf die Abmahnungen von Waldorf-Frommer verrät:

Laut Abmahnstatistik 2013 hat die münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wahrscheinlich ca. 190 Klage vor Amtsgerichten im Jahr 2012 geführt. Im Jahr 2013 sollen es bis zur Erstellung der Jahresstatistik nur noch ca. 50 gewesen sein.

Setzt man diese Zahlen mit den Abmahnzahlen dieser Kanzlei in Relation (in 2012 mutmaßlich ca. 25.000 und 2013 ca. 35.000 Abmahnungen) wird klar, wie gering die tatsächlichen Klagequoten im Bereich der Filesharing-Abmahnungen tatsächlich sein müssen.

Alle Zahlen sind natürlich auf Basis der Angaben von verschiedenen Kanzleien hochgerechnet; sie erscheinen uns aber plausibel:

Die Abmahnstatistik 2013 der Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn können Sie hier finden:

 

 DOWNLOAD ABMAHNSTATISTIK 2013 - FILESHARING ABMAHNWAHN

 

Quelle: Filesharing Abmahnwesen Deutschland Jahresstatistik 2013 Fred-Olaf Neiße, Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn, http://www.iggdaw.de/

Wie verlässlich diese Zahlen sind, lässt sich nicht genau sagen. Klar ist aber, dass alleine unsere Kanzlei mehreren tausend Empfängern solcher  Abmahnungen in den letzten Jahren bei der Abwehr helfen konnte. Aktuell vertreten wir circa 2.000 Mandanten, die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden.

Hierunter befinden sich in jüngster Zeit insbesondere Abmahnungen der folgenden Titel:

Abgemahntes Werk Rechteinhaber Erstmalig Abgemahnt
Live Another Day (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 07/2014
300: Rise Of An Empire (Filmwerk)  Warner Bros Entertainment GmbH  04/2014
 Das erstaunliche Leben des Walter Mitty (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  06/2014
Der Hobbit - Smaugs Einöde Warner Bros Entertainment GmbH 04/2014
Die Bestimmung - Divergent (Filmwerk) Tele München Fernseh GmbH 05/2014
Die Simpsons - Staffel 25 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 04/2014
Escape Plan (Filmwerk) Tele München Fernseh GmbH 06/2014
Fack ju Göthe (Filmwerk) Constantin Filmverleih 01/2014
01/2014 Family Guy - Staffel 13 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 06/2014
Flug 7500 - Sie sind nicht allein (Filmwerk) Tele München Fernseh GmbH 10/2014
Gran Paradiso (Filmwerk) Warner Bros Entertainment GmbH 10/2014
Grand Budapest Hotel (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 07/2014
Mädelsabend - Nüchtern zu schüchtern (Filmwerk) Universum Film GmbH 07/2014
Malavita - The Family (Filmwerk) Universum Film GmbH 09/2014
Mein Junggesellenabschied (Filmwerk) Tiberius Film GmbH 10/2014
Modern Family - Staffel 5 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 06/2014
Monuments Men -Ungewöhnliche Helden (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 09/2014
Planet der Affen – Revolution (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 09/2014
RoboCop (Filmwerk) Studiocanal GmbH 06/2014
Shameless - Nicht ganz nüchtern - Staffel 4 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Warner Bros Entertainment GmbH 09/2014
Storm Hunters (Filmwerk) Warner Bros Entertainment GmbH 09/2014
Supernatural - Stairway To Heaven (Filmwerk) Warner Bros Entertainment GmbH 09/2014
The Americans - Staffel 2 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 04/2014
The Counselor (Filmwerk)  Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 06/2014
 The Lego Movie (Filmwerk) Warner Bros Entertainment GmbH 05/2014
Two And A Half Men (Serie/Filmwerk) Warner Bros Entertainment GmbH 07/2014
Arrow - Staffel 2 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Warner Bros Entertainment GmbH 06/2014
Blue Jasmine (Filmwerk) Warner Bros Entertainment GmbH 10/2014
Can A Song Save Your Life? (Filmwerk) Studiocanal GmbH 09/2014
Chroniken der Unterwelt (City Of Bones) (Filmwerk) Constantin Filmverleih 09/2014
Crisis - Staffel 1 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 07/2014
Maman und Ich (Filmwerk)  Tele München Fernseh GmbH 08/2014
Das Schicksal ist ein mieser Verräter (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 08/2014
 Die Bücherdiebin (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  08/2014
The Vampire Diaries – Staffel 5 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk)  Warner Bros. Entertainment GmbH  07/2014 
The Originals – Staffel 2 (div-Folgen) (Serie/Filmwerk)  Warner Bros. Entertainment GmbH  10/2014
 The Big Bang Theory – Staffel 7 (div. Folgen) (Serien/Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH  09/2014 
Godzilla(Filmwerk)  Warner Bros. Entertainment GmbH  09/2014 
 Die Schadenfreundinnen (Filmwerk)  Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 08/2014 
 2 Broke Girls – Staffel 3( div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH  10/2014 
 Sons of Anarchy – Staffel 3 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH  09/2014 
Her (Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH 10/2014
Die zwei Gesichter des Januars (Filmwerk) Studiocanal GmbH 10/2014
Und morgen Mittag bin ich tot (Filmwerk) Universum Film GmbH 10/2014
Gravity (Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH 10/2014
Tarzan (Filmwerk) Constantin Film Verleih GmbH 12/2014
Edge of Tomorrow (Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH 12/2014
Dido Elizabeth Belle (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 12/2014
Sein letztes Rennen (Filmwerk) Universum Film GmbH 12/2014
Lone Survivor (Filmwerk) Universum Film GmbH 12/2014
Yves Saint Laurent (Filmwerk) Universum Film GmbH 12/2014
Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 12/2014
Gone Girl - Das perfekte Opfer (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 12/2014
Ganz weit hinten (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 12/2014
Interstellar (Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH 01/2015
Ritter Rost (Filmwerk) Universum Film GmbH 01/2015
Exodus: Götter und Könige (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 01/2015
Ruhet in Frieden - A Walk Among the Tombstones (Filmwerk) Universum Film GmbH 01/2015
Die Tribute von Panem - Catching Fire (Filmwerk) Studiocanal GmbH 01/2015
I Origins - Im Auge des Ursprungs (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 01.2015
The Mentalist - Staffel 7 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH 02/2015
Person of Interest - Staffel 4 (div. Folgen) (Serie/Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH 02/2015
Children of Dune - Die komplette Saga (Filmwerk) Universum Film GmbH 03/2015
Manolo und das Buch des Lebens (Filmwerk) Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH 03/2015
Madame Mallory und der Duft von Curry (Filmwerk) Constantin Film Verleih GmbH 03/2015
Kill the Boss 2 (Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH 03/2015
Nymphomaniac 2 (Filmwerk) Tele München Fernseh GmbH 03/2015
Irre sind männlich (Filmwerk) Constantin Film Verleih GmbH 03/2015
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (Filmwerk) Warner Bros. Entertainment GmbH 03/2015

                    

Wie ist der übliche Verlauf eines Filesharing-Falles?

Die Vorgehensweise der Kanzlei Waldorf Frommer bei angeblichen Urheberrechtsverletzungen ist dabei immer ähnlich. In den massenhaft verschickten Abmahnungen wird dem Empfänger der Abmahnung das Herunterladen bzw. Hochladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Tauschbörse wie beispielsweise Bittorrent vorgeworfen.

Die Abmahnung richtet sich gegen den Inhaber des Internetanschlusses, über den die angebliche Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Im Nachgang wird der Abgemahnte immer wieder mit serienbriefartigen Anschreiben "beglückt", die letztlich zur Zahlung eines Geldbetrages an die Kanzlei führen sollen. Teilweise kann dieses Vorgehen bis zu 3 Jahre dauern. Möglich ist auch, dass die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides kurz vor der Verjährung erfolgt. In einigen Fällen landet die Sache dann vor Gericht.

Nachfolgend haben wir für Sie noch einmal ein Video über die Abmahnpraxis von Waldorf-Frommer verlinkt:

Was enthält die Abmahnung? Wie setzen sich die Forderungen zusammen?

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer enthält dabei in der Regel vor allem zwei wichtige Punkte: die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches und einer Geldforderung. Die Geldforderung setzt sich zusammen aus einem Schadensersatzanspruch für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung und einem Aufwendungsersatzanspruch für die Inanspruchnahme der "Dienste" der Kanzlei Waldorf Frommer.

Für ein Filmwerk wird meist ein Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 815,00 € gefordert. Davon entfallen laut der Kanzlei Waldorf-Frommer 600,00 € auf den Schadensersatzanspruch sowie 215,00 € auf den Aufwendungsersatzanspruch.

Der in der Abmahnung aufgelistete Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 1.000,00 € ist dagegen keine Forderung, die vom Abmahnungsempfänger zu zahlen ist. Diese Summe wird lediglich zum Zweck der Berechnung des Aufwendungsersatzanspruchs ebenfalls als Eurobetrag beziffert. Waldorf Frommer hält sich dabei an die Höchstgrenze von 1.000,00 €, die das neue Urheberrechtsgesetz seit Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken für solche Fälle mittlerweile vorsieht.

Die außergerichtlichen Ansprüche werden in den Filesharing-Abmahnungen von Waldorf Frommer üblicherweise insgesamt wie folgt beziffert:

waldorf frommer 1

waldorf frommer 2

Bei TV-Serien setzt sich die Forderung von Waldorf Frommer dagegen je nach Anzahl der betroffenen Folgen unterschiedlich zusammen. Ist nur eine Folge betroffen, gilt: Der Schadensersatzanspruch wird mit 300,00 € beziffert, während der Aufwendungsersatzanspruch in diesen Fällen bei 169,50 € liegt.

Somit ergibt sich für einzelne Folgen von TV-Serien eine Gesamtforderung von 469,50 €, die in der Abmahnung folgendermaßen aufgeführt wird:

waldorf frommer 3

Sind mehrere Folgen einer TV-Serie betroffen, unterscheidet sich die Berechnung des Schadensersatzanspruchs zum Teil geringfügig und kann nicht allgemeingültig angegeben werden. Beispielsweise wurde bei einem unserer Mandanten für neun Folgen einer TV-Serie ein Schadensersatzanspruch von 750,00 € und damit ein Aufwendungsersatzanspruch von 215,00 € beziffert, somit eine Gesamtforderung von 965,00 €:

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Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch soll durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durchgesetzt werden.

Dafür enthält die Abmahnung eine vorbereitete Unterlassungserklärung, die der Empfänger der Abmahnung unterschreiben soll. Gleichzeitig wird für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung der Geldforderungen jeweils eine meist recht kurz gehaltene Frist gesetzt, nach deren Ablauf weitere rechtliche Schritte angedroht werden.

Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Als Empfänger einer solchen Abmahnung stellen sich für Sie gleich mehrere Fragen: Soll ich überhaupt auf die Abmahnung reagieren? Wie soll ich reagieren? Sollte ich die geforderten Kosten bezahlen? Was kommt auf mich zu, wenn ich gegenüber Waldorf Frommer nicht klein bei gebe? Dabei gilt es zunächst, den wichtigsten Grundsatz zu beachten: Handeln Sie trotz der kurzen Fristen nicht vorschnell und unterschreiben Sie auf keinen Fall die vorbereitete Unterlassungserklärung! In den meisten Fällen sollten Sie auch auf den geforderten Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren zunächst gar nichts zahlen.

Sie haften als Anschlussinhaber nämlich nicht automatisch für jede Urheberrechtsverletzung, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Haftung als Täter oder Störer

Nur wenn Sie selbst den Download bzw. Upload der betroffenen Datei begangen haben, haften Sie selbst als Täter. Dann kann es häufig sinnvoll sein, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sie sollten jedoch auch in diesem Fall nicht das von Waldorf Frommer vorbereitete Vorlage einer Unterlassungserklärung verwenden, sondern eine abgeänderte, häufig auch als „modifizierte Unterlassungserklärung“ bezeichnete Unterlassungserklärung abgeben. In den meisten Fällen sind Sie jedoch als Anschlussinhaber nicht die einzige Person, die Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat.

Wenn auch andere Personen mit Zugriff auf den Internetanschluss die Urheberrechtsverletzung begangen haben, sind Sie allenfalls als Störer (sog. Störerhaftung) in der Verantwortung. Dies gilt aber nur dann, wenn bestimmte Umstände vorliegen.

Hierzu hat der BGH in den letzten Jahren in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass jedenfalls bei volljährigen Mitbenutzern des Internetanschlusses keine Pflicht des Anschlussinhabers besteht, solche Mitnutzer zu belehren oder zu überwachen (sog. Bearshare-Entscheidung des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12 - BEAR SHARE). Auch bei von minderjährigen Kindern verursachten Urheberrechtsverletzungen haften Sie als Anschlussinhaber grundsätzlich nicht, wenn Sie diese vorher darüber aufgeklärt haben, dass keine illegalen Dateien heruntergeladen werden dürfen (sog. Morpheus-Entscheidung des BGH, vom 15. November 2012, Az.: I ZR 74/12 – MORPHEUS).

Die Bearshare-Entscheidung wurde dabei übrigens von der sog. Spendenkasse gegen den Abmahnwahn finanziert, an deren Organisation unsere Kanzlei seit mehreren Jahren aktiv beteiligt ist. Ohne die Finanzierung dieses Prozesses wäre es wahrscheinlich niemals zu dieser wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes gekommen, die es Abmahnkanzleien wie Waldorf-Frommer erheblich erschwert, die in der Filesharing-Abmahnung behaupteten Ansprüche erfolgreich einzuklagen.

Störerhaftung nur bei Pflichtverletzung

Die beiden BGH-Entscheidungen (Morpheus und Bearshare) bedeuten in der Praxis, dass Sie als Anschlussinhaber nur haften, wenn die angebliche Urheberrechtsverletzung von Ihnen selbst verursacht wurde oder wenn Sie eine Pflichtverletzung begangen haben, z.B. wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für illegale Aktivitäten eines Mitnutzers hatten und keine Maßnahmen ergriffen haben, um diese zu verhindern oder wenn Sie Ihre Mitbenutzer nicht im Vorfeld darüber aufgeklärt und belehrt haben, dass keine Urheberrechtsverletzungen über Ihren zur Verfügung gestellten Internetanschluss begangen werden dürfen.

Zwar kann es auch in einem solchen Fall sinnvoll sein, wie in den Fällen, in denen Sie als Anschlussinhaber selbst eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Aber auch hier gilt: verwenden Sie nicht das von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgesehene Muster der Unterlassungserklärung! Ein entsprechendes Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung, das für viele Fälle der von der Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochenen Abmahnungen geeignet ist, finden Sie auf unserer Webseite unter der Domain: http://www.dury.de/urheber-und-medienrecht/modifizierte-unterlassungserklarung-muster.

Naturgemäß kann ein solches Muster nicht alle möglichen Konstellationen abdecken. Insbesondere die Entscheidung, ob überhaupt eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, hängt letztlich von der Konstellation im Einzelfall ab. Abschluss eines Vergleichs Einige Mandanten tendieren nicht nur dazu, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, sondern möchten die Sache einfach nur vom Tisch haben und schnellstmöglich erledigen.

In diesen Fällen kann es ratsam sein, einen Vergleich auszuhandeln, der sowohl den angeblichen Anspruch auf Schadensersatz als auch den Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten umfasst. In einem Vergleich wird ein Mittelweg gefunden; Das heißt, Sie zahlen zumindest weniger, als in der Abmahnung ursprünglich geltend gemacht wurde.

Im Gegenzug dazu ist die Sache schnellstmöglich beendet. Unsere Empfehlung geht vor dem Hintergrund der Morpheus und Bearshare-Entscheidung aber klar dahin, keinen Vergleich auszuhandeln, wenn der Abgemahnte die Urheberrechtsverletzung nicht selbst unmittelbar persönlich begangen hat.

Nach unseren Erfahrungswerten liegt die Vergleichsquote unserer Mandanten, die einen Vergleich wünschen, bei der Kanzlei Waldorf Frommer im außergerichtlichen Verfahren bei ungefähr zehn bis 15 Prozent. Dabei wurde beispielsweise bei einer ursprünglichen Forderung von 815,00 € in Härtefällen ein Vergleichsbetrag von 475,00 € erreicht; in anderen Fällen wurden bei gleicher Ausgangsforderung Beträge von 650,00 bis 750,00 € erreicht.

Damit liegt die im Vergleich erzielte Forderung in vielen Fällen bei ungefähr 60 bis 80 % der ursprünglichen Forderung, so dass unsere Kosten nicht zu einer Mehrbelastung führen.

In Fällen, in denen unsere Mandanten bereits einen Mahnbescheid erhalten haben, lag in der Vergangenheit die Vergleichsquote deutlich höher. Leider ließen sich hier ca. 80 % der betroffenen Mandanten von dem Kostenrisiko einschüchtern und wollten die Sache beenden. Klar ist aber auch, dass nur ein Bruchteil der Waldorf-Frommer Mandanten überhaupt einen Mahnbescheid erhält.

Die Mahnbescheidsquote aller Waldorf-Frommer Mandanten liegt bei unserer Kanzlei bei unter 5% aller Waldorf-Frommer Mandanten.

Rechtsanwalt Marcus Dury rät:

Um es noch einmal deutlich zu sagen:

Seit der Bearshare-Entscheidung halten wir den Abschluss von Vergleichen mit der Kanzlei Waldorf-Frommer nur noch in Fällen für gerechtfertigt, in denen der Abgemahnte tatsächlich die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen hat oder in Fällen, in denen der Abgemahnte die Sache in jedem Fall schnellstmöglich abschließen möchte.

In allen anderen Fällen, insbesondere in Fällen mit einer Störerhaftung-Konstellation raten wir dazu, keinen Vergleich mit Waldorf-Frommer einzugehen und sich dann, falls es zu einer Klage kommt, im Klageverfahren - mit nunmehr recht guten Erfolgsaussichten - gegen die Anschuldigungen zu wehren.

Wie ist die Lage vor Gericht und im Mahnverfahren?

Spätestens seit der Bearshar-Entscheidung macht Waldorf-Frommer hier immer wieder Bauchlandungen vor Gericht. Von Vergleichen raten wir daher ab, wenn der Abgemahnte die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat.  Wenn wir trotzdem einen Vergleich aushandeln sollen, müssen Sie bei einem Vergleich im Mahnverfahren mit etwas höheren Kosten rechnen, als es bei einer außergerichtlichen Einigung der Fall wäre. Hier kommen noch die Kosten des Mahnverfahrens hinzu. In Härtefällen erreichen wir jedoch zum Teil auch hier Reduzierungen von knapp über 1.000,00 € auf 550,00 € zuzüglich der Mahnverfahrenskosten. Hierbei ist allerdings die Zahl der Mandanten zu berücksichtigen, die erst nach Erhalt des Mahnbescheids unseren Rat suchen und bei denen je nach Sachlage zum Teil bereits durch einen früheren Vergleich ein Mahnverfahren hätte vermeiden werden können.

Sie sehen also, wie wichtig bereits zu Beginn der Abmahnung eine korrekte Einschätzung ist, ob der Anschlussinhaber als Täter oder als Störer haftet; in dieser Konsequenz auch die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben und ein Vergleich angestrebt werden sollte. Panik ist jedoch auch hier nicht angesagt: Auch im Falle einer Klage ist nach wie vor ein Vergleich möglich.

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Nach Erhalt einer Abmahnung stellen Sie sich sicher die Frage: Wie geht es weiter, wenn ich den geforderten Betrag nicht zahle? Bekomme ich einen Mahnbescheid? Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Grundsätzlich ist der nächste logische Schritt nach Geltendmachung der Forderung in der Abmahnung ein Mahnbescheid. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, bei dem das Gericht jedoch noch in keiner Weise die geltend gemachten Forderungen überprüft. Daher gilt auch in diesem Fall: Keine Panik! Nur, weil Sie Post vom Amtsgericht bekommen, begründet dies keien Zahlungspflicht gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer.

Das Mahnverfahren dient lediglich zur schnellen und vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen, wenn der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. Wenn Sie nicht zahlen möchten, sollten Sie also unbedingt Widerspruch einlegen. Dann ist der Mahnbescheid zunächst gegenstandslos; eine weitergehende gerichtliche Klärung des Falles kann dann nur noch im regulären Gerichtsverfahren erfolgen.

Bei der Kanzlei Waldorf-Frommer ist der Erhalt eines Mahnbescheides ca. 3 Jahre nach Erhalt der Abmahnung aber keinesfalles ungewöhnlich. Wie vorab aber bereits geschildert sollte man aber nur in einem Fall, in dem der Abgemahnte die zur Last gelegte Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat, einen Vergleich anstreben.

Wie hoch ist das Klagerisiko?

Soweit müssen Sie es allerdings gar nicht erst kommen lassen. Nach unseren Erfahrungswerten ist das Risiko, wegen einer Filesharing-Abmahnung letztendlich vor Gericht zu landen, mit der richtigen Verteidigungsstrategie vergleichsweise gering. Von unseren derzeit etwa 2000 Mandanten, die eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, befinden sich nach unserem Sachstand aktuell lediglich knapp 30 tatsächlich in einem Klageverfahren. Die Klagequote liegt somit bei unter einem Prozent.

Hierbei sind aber auch Mandanten zu berücksichtigen, die erst im Klageverfahren unseren Rat gesucht haben und die wir vorher nicht vertreten haben. Dabei gehört zur richtigen Verteidigungsstrategie bereits die korrekte Einschätzung der grundlegenden Frage, ob Sie als Anschlussinhaber selbst oder als Störer haften bzw. nicht haften.

Bevor Sie diese Einschätzung selbst treffen, sollten Sie sich eingehend mit der Materie beschäftigt haben. Wenn Sie sich unsicher sind, nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung! Sofern Sie sich eine eigenständige Bearbeitung nicht zutrauen, bearbeiten wir Ihren Fall gerne für Sie. Bei uns zahlen Sie einen fairen Pauschalpreis, der alle nötigen Schritte der außergerichtlichen Vertretung gegenüber der Kanzlei Waldorf-Frommer in Ihrem Fall umfasst.