Wir verabschieden in die Weihnachtsfeiertage. Ab nächste Woche Dienstag sind wir wieder erholt für Sie da!
Bitte denken Sie daran, dass zum 31.12.2016, 23:59 Uhr alle Forderungen aus dem Jahr 2013, die der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren gem. §§ 195ff BGB unterliegen, verjähren!
Sollten Sie also noch Zahlungsforderungen oder sonstige Ansprüche aus dem Jahr 2013 haben, die bislang noch nicht geltend gemacht wurden, haben Sie nur noch wenige Tage Zeit, diese mit Erfolg geltend zu machen. Wir raten dazu, im Zweifelsfall verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen und stehen Ihnen hierfür gerne ab kommenden Dienstag zur Verfügung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns aber natürlich auch vorher noch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Diesen Mailaccount haben wir auch während der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage im Blick.
Angesichts des bevorstehenden Abschlusses des Geschäftsjahres 2016 bedanken wir uns bei allen Mandanten und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Familien ein paar ruhige Tage, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2017!
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