Wegen 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Entwickler Niantic des Spieles abgemahnt. Diese enthielten weitreichende und nach deutschem Recht unzulässige Klauseln.
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Der Verbraucherzentrale kritisierte, dass sich die Spieler sich vor der Nutzung der Spiele-App beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club (PTC) anmelden müssen und neben Nutzerdaten wie der Email-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets zwingend freigeben müssen.
Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht. Dies verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentralel gegen die deutsche Datenschutz- und Verbraucherrechtsbestimmungen.
Weiterhin können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic ungefragt und ohne jegliche Rechtsgrundlage an Dritte weitergegeben werden.
Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen nun abgemahnt und aufgefordert für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Lenkt Niantic ein, darf es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, wird die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte prüfen.