Abwehr von Filesharing-Abmahnungen

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Falls Sie eine Abmahnung wegen Filesharing, also einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer Internet-Tauschbörse, erhalten haben, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir können große Erfahrung in diesem speziellen Rechtsbereich der Abwehr von Abmahnungen bei Filesharing vorweisen.

Allein in den letzten 4 Jahren haben wir pro Jahr mehrere tausend Abmahnungen wegen Filesharing bearbeitet, d.h. die außergerichtliche Vertretung übernommen.

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Abmahnungen wegen Filesharing - Vertretung zu einem festen Pauschalhonorar - Keine versteckten Kosten

Bei uns zahlen Sie nur unser klar kommuniziertes Pauschalhonorar für die zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung in dieser Sache. Die Gegenseite geht  in den meisten Fällen leer aus. Im Durchschnitt müssen Sie für die außergerichtliche Bearbeitung der Abmahnung (Filesharing) mit Kosten i.H.v.  ca. 200 bis 360 € inkl. MwSt. rechnen. Der Festpreis richtet sich nach dem zu erwartenden Aufwand. Falls gewünscht, handeln wir auch Vergleiche aus.

Da wir jedoch die Erfahrung gemacht haben, dass die Abmahnkanzleien in den meisten Fällen nicht klagen und eine gute Chance besteht, dass die Sache bei richtiger Gegenwehr im Sande verläuft, raten wir dazu, erst einmal keinen Cent an Gegenseite zu zahlen und keinen Vergleich mit der Gegenseite abzuschließen.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung - Kostenfreie Erstberatung

Wir bieten Ihnen hier eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Sie müssen uns hierfür lediglich die Filesharing-Abmahnung per E-Mail an: recht@dury.de, per Fax oder in unserem Kontaktformular zuschicken und wir werden Sie aufklären, ob es sich um einen Standardfall handelt, oder ob Besonderheiten bestehen.

Üblicherweise empfiehlt es sich, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung auf Basis der Umstände des Einzelfalles zu erstellen und anzupassen. Wir bestellen uns dann als Ihr rechtlicher Vertreter und wickeln die komplette Kommunikation mit der Abmahnkanzlei ab, unabhängig davon, wie hartnäckig die Gegenseite ist. Wenn Sie uns beauftragen, vertreten wir Sie außergerichtlich zeitlich unbefristet zu dem vereinbarten Pauschalpreis.

Modifizierte Unterlassungserklärung bei Abmahnung wegen Filesharing

Falls wir für Sie eine erweiterte modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) abgegeben haben, können Sie auch ggf. eingehende Filesharing-Folgeabmahnungen zur Überprüfung einreichen. Falls diese von der bereits abgegebenen erweiterten modifizierten Unterlassungserklärung erfasst werden, weisen wir die Folgeabmahnung ohne Zusatzkosten zurück. Hierfür genügt ein kurzes Anschreiben an die Gegenseite. In Extremfällen können wir für Sie auch sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abgeben. Dieses Vorgehen sollte insbesondere bei Filesharing-Abmahnungen, die sog. Chartcontainer oder Sampler (z.B. "Bravo Hits Vol. 71) erfassen, in Betracht gezogen werden.

Schnelle Reaktion bei Abmahnungen wegen Filesharing

Bei Filesharing-Abmahnungen sind die Fristen meist sehr kurz. Schnelle Reaktion ist Pflicht. Wir kommunizieren daher primär per E-Mail und FAX und müssen uns nicht aufwändig in die Materie einarbeiten. So können wir Ihnen mit unserer Spezialisierung einen kostengünstigen und verlässlichen Service bieten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Anfrage nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns bei Ihnen!

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Beethovenstraße 24, 66111 Saarbrücken

Telefon 0681 94005430

Email kanzlei@dury.de

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