Rechtliche Probleme beim Betrieb eines Instagram-Shops (Insta-Shop) - Teil 2

insta shops

Die Funktion "Instagram-Shopping" und der Bestellprozess

In Teil 1 unserer Beitragsreihe "Rechtliche Probleme beim Betrieb eines Instagram-Shops (Insta-Shop)“ haben wir Ihnen schon einen kleinen Überblick gegeben, welche Angaben das Impressum und die Social-Media-Datenschutzerklärung enthalten muss. In Teil 2 gehen wir auf die neue besondere Funktion „Instagram-Shopping“ ein und erläutern den darin enthaltenen Bestellprozess, der zu weiteren rechtlichen Problemen führt.

Instagram-Shopping / Insta-Shop als neue besondere Funktion von Instagram

Mit einem Instagram-Shop können Unternehmen bzw. Online-Shop-Betreiber Ihren Produktkatalog direkt mit Ihrem Instagram-Profil verknüpfen. Durch die Einbindung des Produktkatalogs im eigenen Profil kann man Produkte über Beiträge, in Storys, sowie auf einem speziellen „Shop“-Tab in dem Explore-Bereich, der Instagram-Nutzern personalisierte Inhalte angezeigt, bewerben.

Wie erstellt man einen Instagram-Shop?

Zunächst muss der User, um die Funktion „Instagram-Shopping“ verwenden zu können, ein sog. Instagram-Unternehmensprofil haben. Hierdurch erhält der User Zugang zu den speziellen Business-Tools der Instagram-App, wie z. B. Instagram Insights, Shopping von Creators und Instagram-Anzeigen.

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Damit man einen Instagram-Shop in seinem Instagram-Unternehmensprofil integrieren kann, muss bereits auf der Facebook Plattform ein Facebook-Shop bestehen. Das Instagram-Unternehmensprofil muss hierzu mit der Facebook-Unternehmensseite verknüpft werden. Durch die Synchronisation ruft Instagram die erforderlichen Produktinformationen für den Instagram-Shop aus dem Facebook-Shop ab. Auch hier zeigt sich bereits das datenschutzrechtliche Problem der Weitergabe aller Daten von Facebook an Instagram.


Es gibt zwei Möglichkeiten, um einen Facebook-Shop zu erstellen:
Dieser Vorgang wird entweder durch die Synchronisation des Facebook-Profils mit dem Produktkatalog auf einer E-Commerce-Website oder durch das Erstellen eines eigenständigen Facebook-Shops ermöglicht. Sofern der Unternehmer eine separate E-Commerce-Website betreibt, muss er zudem das Instagram-Konto mit der jeweiligen E-Commerce-Plattform verknüpfen.
Beachten Sie beim Verkauf von Waren über die Instagram-Shopping-Funktion, dass die „Handelsrichtlinien“ (in Deutschland eher bekannt als AGB/Nutzungsbedingungen) von Instagram eingehalten werden müssen. Weitere Informationen zu den Richtlinien finden Sie unter: https://www.facebook.com/policies_center/commerce.

Der Bestellvorgang über den Instagram-Shop

Im Folgenden wird die unterschiedliche Funktionsweise des Instagram-Shops in den USA und in Europa näher veranschaulicht.

Ablauf des Bestellprozess über den Instagram-Shop in den USA

Derzeit wird den Nutzern in den USA eine Checkout-Funktion auf Instagram zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht den potenziellen Kunden einen App-Interner-Kaufabschluss in wenigen Schritten. Die Checkout-Funktion wird derzeit in einer geschlossenen Beta-Version ausschließlich in den USA getestet.
Der User muss hierzu zunächst auf einen sog. Shopping-Tag (z.B. in einem Beitrag oder in einer Story) tippen, durch den der beworbene Artikel markiert wird. Der Shopping-Tag informiert den User über den Produkttitel und den Artikelpreis. Ein erneuter Klick auf das markierte Produkt leitet den User auf eine auf Instagram integrierte Produktdetailseite der Marke weiter, die genauere Informationen über das Produkt enthält und die die Option "Checkout on Instagram" anzeigt.


Nach dem Anklicken des Buttons kann der Kunde seine Informationen eintippen, die Instagram für spätere Einkäufe zentral hinterlegen kann, damit der Kunde die Ware direkt bestellen kann. Problematisch ist, dass in der App dann keine Rechtstexte mehr angezeigt werden. Die App-interne-Checkout-Funktion ermöglicht also dem Nutzer zukünftig, die Produkte direkt bei der entsprechenden Marke einzukaufen, ohne dass eine vorherige Anmeldung des Nutzers bzw. eine mehrmalige Eingabe von dessen Daten erforderlich wäre.


Nutzer konnten in der Beta-Version zunächst nur bestimmte Zahlungsarten wie beispielsweise Visa, Mastercard, American Express, Discover oder PayPal (sog. Facebook Pay) auswählen. Durch eine Partnerschaft zwischen Facebook und der E-Commerce-Plattform Shopify konnte eine weitere Zahlungsmethode nämlich „Shopify Payments“ hinzugefügt werden. Auch durch diese Bezahlmethode können die User, ihre Daten wie die E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer und Lieferadresse zentral speichern. Dadurch müssen Sie diese beim nächsten Bezahlvorgang nicht mehr angeben.


Bei jeder Bestellung über den Instagram-Shop werden personenbezogene Informationen des Users (z.B. Name, E-Mail, Rechnungsinformationen und Lieferadresse) an Instagram übermittelt und in deren Datenbank gespeichert, sodass der Betreiber des Instagram-Shops den Käufer über die Bearbeitung der Bestellung, sowie deren Lieferung benachrichtigen kann.

Ablauf des Bestellprozess über den Instagram-Shop in Europa

Da in Europa die in den USA getestete Beta-Version der App noch nicht zur Verfügung steht, wird den Usern ein App-Interner-Kaufabschluss noch nicht ermöglicht.
Der User muss auch hier zunächst auf einen Shopping-Tag tippen, durch den der beworbene Artikel markiert wird. Ein erneuter Klick auf das markierte Produkt leitet den User auf eine in Instagram integrierte Produktdetailseite der Marke weiter, die genauere Informationen über das Produkt enthält und ihm die Option "Auf der Website ansehen" anzeigt.
Ein Anklicken des Buttons leitet den User auf den externen mobilen Onlineshop weiter. Der Vertragsschluss erfolgt vollständig in diesem externen Online-Shop, der aber direkt über den In-App-Browser der Instagram-App aufgerufen wird. Es ist somit ein separater Online-Shop mit Instagram-Shop-Plugin notwendig. Das Plugin pusht die zu verkaufenden Produkte dann in den Instagram-Shop unter ein Posting und stellt die Verbindung zum externen Shop her.


Vor diesem Hintergrund werden die einzutippenden Informationen des Kunden (z.B. Zahlungsinformationen) und die Bestellung an sich dann ausschließlich von der externen Website aus verwaltet, sodass der Betreiber des Instagram-Shops selbst letztlich den Käufer über die Bearbeitung der Bestellung, sowie deren Lieferung benachrichtigen kann.


Instagram erhält jedoch zahlreiche personenbezogene Daten beim Bestellvorgang und beim Aufrufen von Produkten aus der Instagram-App heraus (z.B. Informationen zum verwendeten Endgerät, zu den besuchten Websites, zu den gesehenen Produkten oder zur Nutzung des Social-Media-Dienstes). Aufgrund der dadurch verfolgten Eigeninteressen, ist es durchaus möglich, dass die Datenverarbeitung als gemeinsame Verantwortlichkeit angesehen wird und somit weitere Vertragsausgestaltungen zwischen Instagram und den Shop-Anbietern notwendig macht.


Mittlerweile werden den Instagram-Shop-Händlern in Europa weitere zusätzlichen Business-Tools der nativen Beta-Version der Instagram-App nach und nach zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Business-Tools der Instagram-App und deren rechtliche Auswirkungen auf das deutsche Recht stellen wir Ihnen in Teil 3 unserer Blogbeitragsreihe vor…

 Co-Autor: Stud. jur. Martina Hajas

 

Benjamin Schmidt
Autor: Benjamin Schmidt
Diplomjurist & Business Development Manager
Autoren-Info:
Herr Diplomjurist Benjamin Schmidt gehört dem Team von DURY LEGAL bereits seit Januar 2016 an. Er ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Rheinland) und Leiter des Online-Teams von DURY LEGAL. In dieser Funktion ist er zuständig für deren technischen Systeme im Zusammenhang mit der rechtlichen Prüfung von Webseiten, Apps und Online-Shops. Sein Online-Team bildet die Schnittstelle zur Website-Check GmbH, die ebenfalls der DURY GRUPPE angehört. Er unterstützt zudem das Dezernat von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M.im Bereich der Vertragsbearbeitung und rechtlichen Beratung in IT-Projekten.