Ab dem 1. Juli 2021 sind eBay-Händler, die sich in Deutschland für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) registrieren müssen laut den eBay-Händlerbedingungen verpflichtet, diese auch bei eBay zu hinterlegen. Die alleinige Bescheinigung nach § 22f UStG reicht damit nicht mehr aus. Damit will ebay ausschließen für Umsatzsteuerausfälle des Staates haften zu müssen. Händler sollten rechtzeitig im Verkäufercockpit die USt-IdNr. hinterlegen, damit sie von eBay nicht ab dem 01.07.2021 gesperrt werden.
Die Umsatzsteuer ist eine zentrale Einnahmequelle des Staates. Sie fällt an, wenn man eine Ware kauft oder eine Dienstleistung erbringt. Zu zahlen hat diese der Endverbraucher, die verkaufenden Unternehmen erheben sie und führen sie ans Finanzamt ab. Im Umkehrschluss erhalten die Unternehmen die bei Einkäufen gezahlte Vorsteuer – sofern berechtigt – vom Finanzamt zurück. Die Umsatzsteuer ist somit für Unternehmen ein durchlaufender Rechnungsposten.
Seit dem 01.10.2019 mussten auf deutschen Online-Marktplätzen die in Deutschland ansässigen Verkäufer bisher eine Bescheinigung an den Marktplatzbetreiber eBay übermitteln. Dabei handelte es sich um die „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22f Abs. 1 S. 2 UStG. Dadurch konnten Marktplatzbetreiber die Umsatzsteuerpflicht ihrer Verkäufer einfacher erfassen. Doch diese Bescheinigung reicht aufgrund gestiegener rechtlicher Haftungsrisiken für eBay nicht mehr aus.
Aufgrund der Komplexität und Bedeutung des Steuerrechts möchte sich Ebay als Marktplatzbetreiber weiter absichern. Denn bereits seit 2019 nimmt der Gesetzgeber gemäß des „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ Marktplatzbetreiber in Haftung, deren Händler die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Gerade ausländische Händler sind für die Finanzämter schwierig zu fassen. Um selbst nicht für die Steuerverkürzungen der Händler zu haften, verpflichtet Ebay seine Händler nun zur Hinterlegung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Aus diesem Grund fordert ebay von den gewerblichen Verkäufern ab dem 01.07.2021 die Hinterlegung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG. Ebay hat angekündigt, Verkäufer, die die USt-IdNr. nicht im eBay-Benutzerkonto hinterlegen fortan vom Handel auszuschließen.
Informationen über die Regelung finden Sie ebenfalls auf ebay.de unter folgendem Link: https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaufen-bei-ebay/umsatzsteuer#wer
Die USt-IdNr. benötigen alle Unternehmen, die mit anderen EU-Ländern Handel betreiben. Von eBay ist sie dennoch in allen Fällen vorgeschrieben, auch wenn Händler nur innerhalb Deutschlands handeln. Die USt-IdNr. können Sie online beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Der Antrag und die Vergabe der Nummer sind kostenfrei. Bei der Online-Beantragung sind das für Sie zuständige Finanzamt, Ihre Steuernummer, die Rechtsform des Unternehmens, bei Einzelunternehmen Name, Vorname und Geburtsdatum des steuerpflichtigen Unternehmensinhabers sowie bei allen anderen Rechtsformen Name des Unternehmens, Postleitzahl und der Ort des Unternehmenssitzes anzugeben.
Informationen und den direkten Weg zum Vergabeverfahren finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html;jsessionid=8BF421A5FC6BCFF370B1FEDFADA4120D.live812#js-toc-entry2
Die Hinterlegung der USt-IdNr. ist ebenfalls für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG verpflichtend. Dies geht aus den FAQs von ebay hervor. Hier heißt es:
„Ab 1. Juli 2021 gilt: Auch für Kleinunternehmer ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtend. Es kommt auch hier nicht darauf an, ob der Unternehmer keine Umsatzsteuer zahlt, weil er von der Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer Gebrauch macht.“
Sollten Sie sich zur Vergabe einer USt-IdNr. entscheiden, so muss diese in Ihrem Impressum angegeben werden.
Die Pflicht zur Angabe der Nummer im Impressum ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz (TMG). Dort heißt es:
„Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: […] in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer […]“
Sollten Sie die Nummer nicht angeben, so besteht die Gefahr einer Abmahnung. Das OLG Hamm entschied bereits im Jahre 2009 im Rahmen einer Berufung, dass ein Händler von Elektronikwaren zurecht eine Abmahnung wegen der fehlenden Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhielt (Az.: OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 – 4 U 213/08).
Als Faustformel gilt: Sofern einmal eine USt-IdNr. ausgestellt wurde und besteht, muss diese auch im Impressum angegeben werden. Hierbei ist es nicht von Belang, ob die USt-IdNr. nur wegen den eBay Händlerbedingungen erstellt wurde.
Um weiterhin als gewerblicher Verkäufer auf ebay handeln zu können, sollte eine USt-IdNr. im Verkäufercockpit von eBay hinterlegt werden. Ab dem Stichtag (01.07.2021) schließt ebay alle Verkäufer ohne Nummer vom Verkauf aus. Die USt-IdNr. muss beim Nummer bei dem Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.
Vergessen Sie nicht die verpflichtende Angabe der USt-IdNr. in Ihrem Impressum. Ansonsten besteht eine Abmahngefahr!
Co-Autor: Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Ref. jur. Philipp Schmelz
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