Zur Zeit erreichen uns wieder verstärkt Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO). In den Fokus des IDO Verbandes scheinen momentan hauptsächlich Winzer und Weinhändler geraten zu sein.
Gegenstand der Abmahnungen sind veraltete AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und veraltete Widerrufsbelehrungen. Wegen dieser Aspekte werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versendet.
Wenn bei Ihnen eine IDO-Abmahnung im Briefkasten liegt, sollten Sie der Versuchung widerstehen, die Sache aufgrund des geringen Kostenfaktors (ca. 240 €) auf die leichte Schulter zu nehmen und einfach die vorgefertigte, der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ihnen muss klar sein, dass die größte Gefahr der IDO Abmahnungen von den ggf. zukünftig entstehenden Vertragsstrafenansprüchen bei Verstößen gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung besteht.
Im August 2018 lag uns z.B. ein Fall eines Abmahnvereines vor, der einen Weinhändler auf Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 8.000,- € wegen eines angeblichen Verstoßes gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung in Anspruch genommen hat, nachdem ein unbedarfte Anwalt dazu geraten, hatte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Unterschreiben Sie also nicht unüberlegt die vorgefertigte Unterlassungserklärung sondern lassen Sie sich rechtlich von einem, auf solche Problemstellungen spezialisierten Anwalt beraten!
Eine kostenfreie Erstberatung per Telefon können Sie nachfolgend anfordern.
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Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. kann z.B. wie folgt aussehen:
Bildquelle: Pixabay - PhotoMix-Company - Wine - Wein
Sollten Sie auch eine IDO Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, da Sie hierdurch ggf. unüberschaubare Risiken eingehen und hohe Vertragsstrafenzahlungen von mehreren tausend Euro pro Verletzungshandlung fällig werden können.
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