Sittenwidrigkeit als Schutzhindernis einer Unionsmarke - Fack Ju Göhte - EuG Rs. T-69/17

fack ju göhte nicht schutzfähig als UnionsmarkeDas Gericht der Europäischen Union (EuG) hat im Januar 2018 entschieden, dass die Wortfolge "Fack Ju Göhte” nicht als Unionsmarke schutzfähig ist (Rs. T-69/17).

Die Produktionsfirma Constantin Film hatte die Eintragung der Wortmarke „Fack Ju Göhte” beantragt, war jedoch bereits beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) damit gescheitert. Das EUIPO argumentierte, die Marke verstoße gegen die guten Sitten und sei daher nicht schutzfähig.

Dies bestätigte nun auch das EuG, das Europäische Gericht erster Instanz.

Es schloss sich der Argumentation des EUIPO an, wonach die Marke "Fach Hu Göhte" im Wesentlichen aus einer Bezeichnung, die dem englischen „fuck you“ ähnlich sei.

Dieser sei vulgär und verstoße daher gegen die guten Sitten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Constantin Film bleibt nun noch die Möglichkeit, den EuGH, das höchste Europäische Gericht anzurufen, um die EuG-Entscheidung überprüfen zu lassen.

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Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
Autor: Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht
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Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, hat sich auf die rechtliche Beratung in Fragen des IT-Rechts und den damit verbundenen Rechtsgebieten (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Er ist Inhaber von DURY LEGAL Rechtsanwälte.