Besondere Vorsicht vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen ist an diesen Tagen für Anmelder neuer Markenanmeldungen geboten. Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor einem besonders gravierenden Fall von betrügerischen Zahlungsaufforderungen die derzeit an Anmelder von neuen Markenanmeldungen versendet werden.
Für den Laien besonders schwer zu erkennen sind diese, da diese Rechnungen unerlaubterweise das Logo des DPMA, der deutschen Bundesadler wie in Originalschreiben abgedruckt ist sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters der oberen Bundesbehörde enthalten. In den Schreiben werden die Empfänger zu Zahlungen bestimmter Summen auf ausländische Konten aufgefordert. Meist handelt es sich hier um polnische Bankverbindungen.
Seitens des DPMA wird eindringlich dazu aufgerufen keineswegs auf derartige Zahlungsaufforderungen einzugehen. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass von offizieller Seite für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen durch das DPMA versendet werden. Im Nachgang zu einer Markenanmeldung wird lediglich eine Empfangsbestätigung versendet, welche die Höhe der anfallenden Gebühren und den Zeitpunkt der Zahlungsfrist der Gebühren beinhaltet. Für die fristgerechte Zahlung der Amtsgebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. An das DPMA gerichtete Überweisungen sollten ausschließlich auf das deutsche Konto der Bundeskasse mit der IBAN DE84 7000 0000 0070 0010 54 überwiesen werden.
Allen Betroffenen die bereits eine Überweisung aufgrund einer solchen betrügerischen Zahlungsaufforderung getätigt haben, rät das DPMA unbedingt selbst Anzeige zu erstatten.
Neu ist die Form des Betruges durch solche gefälschten Zahlungsaufforderungen nicht.
Neben dem aktuellen Fall, werden Bürger immer wieder in illegaler oder irreführender Weise zur Zahlung vermeintlicher Gebühren an zweifelhafte Zahlungsempfänger aufgefordert. Oft sind diese Schreiben für den Bürger nicht auf den ersten Blick als Fälschung zu erkennen. Meist ist eine genaue Lektüre eines kleingeschriebenen Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nötig um dies zu erkennen. Hinweise darauf, dass es sich um ein unseriöses Schreiben handelt sind zum Beispiel eine Kontoverbindung der Firma im Ausland, etwa in Polen, Zypern oder Bulgarien oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger.
Zahlreiche Betrüger versenden nach Durchsicht der Neuanmeldungen täuschend echte betrügerische Zahlungsaufforderungen. Sollten irgendwelche Zahlungsaufforderungen bei Ihnen eingehen, zahlen Sie nicht! Betrügerische Zahlungsaufforderungen, die bei Ihnen in den nächsten Monaten eingehen, können Sie ignorieren oder an uns zur Prüfung weiterleiten.