Die Zeit wird knapp!
Die letzte Chance, Ihre Marke im Vereinigten Königreich zu registrieren und dabei den EU-Anmeldetag geltend zu machen ist bald vorbei!
Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU erhalten Sie keinen automatischen Markenschutz in Großbritannien mehr, wenn Ihre EU-Marke, die Sie beim EUIPO angemeldet haben, am 31. Dezember 2020 noch nicht eingetragen war / erteilt wurde.
Sie besitzen dann also keinen Markenschutz im Vereinigten Königreich / UK.
Sie können jedoch den Schutz einer solchen Marke auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs erhalten, indem Sie das Datum der Anmeldung Ihres Markenrechts in der Europäischen Union bis zum
30. September 2021
geltend machen.
Falls Sie mit einer solchen EU-Marke momentan im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig sind oder dies für die Zukunft planen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Marke im Vereinigten Königreich schützen zu lassen, um gegen die Benutzung Ihrer Marke in Großbritannien vorgehen zu können und/oder zu verhindern, dass Dritte die Marke in Ihrem Namen eintragen lassen.
Bitte zögern Sie nicht, unsere Markenabteilung wegen einer Anmeldung Ihrer Marken im Vereinigten Königreich zu kontaktieren!
Wenn Sie möchten können wir auch prüfen, ob Ihre EU-Marke die Kriterien für einen automatischen Markenschutz in Großbritannien erfüllt und ob diesbzgl. bereits entsprechendes veranlasst wurde.