Verwendung der Bezeichnungen Zeichen® und ™ im Geschäftsverkehr

tm und r im kreisMarkeninhaber stellen sich immer wieder die Frage, wann sie das Registered Zeichen ("R im Kreis", abgekürzt ®) oder das Trademark Zeichen (abgekürzt ™) verwenden dürfen.

Verwendet man im Deutschen das Zeichen ® oder ™ ohne eine Marke zu besitzen, kann dies wettbewerbswirdrig sein und somit nach Rechtssprechung des BGH abgemahnt werden (Urteil vom 26.02.2009 - Az. I ZR 216/06).

Welche Bedeutungen haben die Zeichen ™ und ® im US-Markenrecht?

Beide Symbole kommen aus dem US-amerikanischen Recht und unterscheiden sich in ihrer Bedeutung im Hinblick darauf, ob die Marke enegtragen wurde oder nicht.

Das Symbol ® bedeutet "Registered -Mark". Hierbei handelt es sich also ausschließlich um registrierte Marken. Das ® Zeichen darf vor Eintragung der Marke im US-Markenregister nicht verwendet werden, auch wenn die Marke bereits angemeldet ist.

Das Symbol ™ bedeutet "Trade Mark". Im US-amerikanischen Recht wird dieses Symbol verwendet, wenn der Inhaber einer Marke den Markenschutz kraft Benutzung beansprucht. Damit sind Marken gemeint, die nach dem US-amerikanischen Recht anerkannt , aber noch nicht eingetragen sind. Im deutschsprachigen Raum ist die Bedeutung von ™ noch unklar.

Verwendung des Symbols ® im deutschen Markenrecht

Auch im deutschen Recht kann eine eingetragene Marke mit dem Symbol ® gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung ist zwar zulässig, jedoch nicht zwingend erforderlich.

Wird das ® Zeichen vom Markeninhaber an die DE-Marke angebracht, so reicht es wie im amerikanischen Recht nicht aus, dass eine Marke angemeldet wurde. Auch hier ist die Eingtragung der DE-Marke erforderlich, um das Symbol ® verwenden zu dürfen.

Nach der rechtssprechung des BGH muss der Leser aus dem Zusatz ® entnehmen, dass es eine Marke mit diesem Inhalt gibt.

Die Darstellung des ® Zeichen muss so erfolgen, dass es die Marke als solche kennzeichnet. Der Zusatz sollte genau hinter der Marke gesetzt werden, die auch tatsächlich eingetragen ist, damit eine Irreführung vermieden wird.

Es ist auch irreführend, wenn das Zeichen an den Bestandteil einer tatsächlich registrierten Marke gesetzt wird, die für sich genommen nicht schutzwürdig ist. Das ® Zeichen darf auch nicht an ein Logo heften, wenn nur das Wort geschützt ist und umgekehrt.

Verwendung des Symbols ™ im deutschen Markenrecht

Schwieriger wird die Rechtslage für die Verwendung von ™. Eine Übertragung aus dem US-amerikanischen Recht ist nicht möglich.

Währen im US-Markenrecht der Markenschutz bereits durch die Benutzung einer Marke entsteht, also nicht erst durch die Eintragung einer Marke im Register, wird nach dem deutschen Markenrecht der Markenschutz gemäß §4 MarkenG erst durch die Eintragung gewährleistet.

Wann das "hochgestellte TM" im deutschen Recht verwendet werden darf, wird von der bisherigen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt.

Die Rechtsprechung zur Verwendung des ™Symbols

Das LG München hat mit einem Urteil vom 23.07.2003 (Az. 1 HK O 1755/039 die Symbol ® und ™ gleichgesetzt und eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise angenommen, wenn das Symbol ™ für eine angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke verwendet wird.

Eine andere Auffassung vertrat das LG Essen mit Urteil vom 04.06.2003 (Az. 44 O18/03). In dieser Entscheidung wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass das Symbol ™ für eine angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke nicht irreführend ist.

Auch das Berliner Kammergericht hat mit Beschluss vom 31.05.2013 (Az. 5 W114/13) entschieden, dass es nicht irreführend ist, wenn hinter einer Marke das Zeichen ™ gesetzt wird, sobald die Marke angemeldet, aber noch nicht eingetragen ist. Nach Auffassung des Kammergerichts stehe das "hochgestellte TM" für eine nicht registrierte, also auch lediglich angemeldete Marke,daher besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen ®.

Fazit

Auch wenn nach der Auffassung des Kammergerichts Berlin nach Anmeldung einer Marke die Verwendung des Zeichens ™ zulässig ist, besteht weiterhin die Gefahr, dass das "hochgestellte TM" mit dem bekannteren ® verwechselt wird, da die Bedeutung von ™ vielen nicht bekannt sein dürfte.

Wegen der unsicheren Rechtslage sollte der Inhaber einer angemeldeten Marke, die noch nicht einegtragen wurde, vorsichtig bei der Verwendung von ™ sein. Es ist zu empfehlen, bis zur Eintragung einer Marke abzuwarten.

Co-Autor: Stud. jur. Natalie De Agazio