BGH zu Verjährungsbeginn einer Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ (BGH, Urteil vom 27.10.2022 – Az. I ZR 141/21)

man g6d28d3872 640Der BGH hat in seinem Urteil vom 27.10.2022 entschieden, wann bei einem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch“ bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt.

Mehr zu den Hintergründen des Falls und der Entscheidung des BGH erfahren Sie im folgenden Blogbeitrag.

Agile Softwareentwicklung ist grundsätzlich auf Stundenbasis zu Vergüten

businessman thinking of problem stasique fotolia.comEin Vertrag über agile Software Erstellung (im konkreten Sachverhalt nach „SCRUM“-Methode) ist nach Stunden vergütungspflichtig, egal ob er als Dienstvertrag oder Werkvertrag einzustufen ist. Dies entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17.8.2017 – 5U 182/16.

Zwar sei grundsätzlich das Werkvertragsrecht anzuwenden – die Frage des Vergütungsmodell sei hiervon aber losgelöst. Es ist unerheblich, so das OLG, welcher Vertragstyp (Werk- oder Dienstvertrag) vorliegt. Monatlichen Zahlungen seitens des Auftraggeber sind nicht als Abschlagszahlungen anzusehen. Sie sind stattdessen vielmehr eine billigende (Teil-)Abnahme des Werkes.

Selbst eine rudimentäre Kommentierung könne als Nachweis der Dokumentation angenommen werden. Für Gewährleistungsansprüche aus Mängel in der Erstellung sei der Auftraggeber auf das Werkvertragsrecht verwiesen.

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Quelle:

Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 30.11.2016, Az. 11 O 10/15

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.08.2017, Az. 5 U 182/16)

BGH: Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines Internet-System-Vertrags - Urteil vom 8.1.2015 - VII ZR 6-14

BGH-Urteil vom 08.01.2015 - VII ZR 6/14Der BGH hat mir Urteil 8.1.2015 (Az.: VII ZR 6/14) entschieden, dass sich Rückzahlungsansprüche bei vorzeitiger Beendigung eines Internet-System-Vertrages (z.B. Online-Shop-Erstellungsvertrag oder Internetseitenerstellungsvertrag) auf Grund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag wegen erbrachter Voraus- und Abschlagszahlungen nicht nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung, sondern aus dem Vertrag ergeben.

Welche Anforderungen an die Abrechnung des gekündigten Werkvertrags zu stellen sind, hängt davon ab, welche Angaben der Besteller zur Wahrung seines Interesses an sachgerechter Verteidigung benötigt. (BGH, Urteil vom 8.1.2015 - VII ZR 6/14 i m Anschluss an BGH-Urteil vom 22.11.2007 – VII ZR 130/06 und BGH-Urteil vom 24.1.2002 –VII ZR 196/00).

Der Werkunternehmer kann zudem immer auch mit seinem Anspruch aus § 649 Abs. 2 BGB aufrechnen, wenn der Besteller den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt.

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BGH: Internet-System-Vertrag - Az.: III ZR 79/09 - BGH, Urteil v. 04.03.2010

bgh_logoBGH, Urteil v. 04.03.2010, Az. III ZR 79/09

Leitsätze des Gerichts:

Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.

Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet.