Forschungsprojekt AutoReGen

PlakatEntwicklung eines Verfahrens zur automatisierten Überprüfung der Rechtssicherheit und der Generierung rechtssicherer Rechtstexte für Internetseiten auf Basis der Methoden maschinellen Lernens (AutoReGen)

Wesentlicher Inhalt und Zielsetzung

In diesem Projektvorhaben wird ein Verfahren auf Basis der Methoden maschinellen Lernens zur automatisierten Überprüfung der Rechtssicherheit und der Generierung rechtssicherer Rechtstexte für Internetseiten entwickelt. Bereits der Betrieb einer einfachen Internetseite wird von einer unüberschaubaren Gesetzesfülle reguliert. Das Internet ermöglicht es, Rechtsverstöße schnell und einfach per Mausklick zu recherchieren. Mit dem hier neu entwickelten Verfahren werden Abmahnungen und Bußgelder vermieden, indem unter anderem für das „Impressum“ und die „Datenschutzerklärung“ von Webseiten rechtssichere Rechtstexte automatisiert generiert und überprüft werden. Im Gegensatz zu gängigen 08/15-Generatoren, die im Internet zu finden sind, werden hier die Webseiten juristisch qualitativ begutachtet und auch eine Haftungsübernahme für die Rechtstexte sowie die Überprüfung gewährleistet. Darüber hinaus werden die Gesetztestexte durch Analyse der aktuellen Rechtsprechung aktuell gehalten.


Webseiten werden hierbei automatisiert gescannt sowie das Verhalten der Seite analysiert (Scripte, Datenfluss, etc.). Basierend auf diesen Daten werden Empfehlungen für Gesetzestexte erstellt. Dieses sogenannte Recommender System greift dabei auf bestehende Rechtsliteratur und Urteile zurück. Dazu werden automatisiert Rechtsprechungen analysiert (gecrawlt), deren Entwicklungen geprüft und in Frage kommende Urteile bestimmt. Dem Nutzer (Anwalt und/oder User) werden schließlich Auffälligkeiten bzw. gefundene Neuerungen zur Überprüfung und Bestätigung angezeigt. Hierdurch wird die Pflege des Systems vereinfacht und die standardisierte Rechtsdienstleistung „Website-Check“ wird sich zukünftigen rechtlichen Entwicklungen selbst anpassen.

Im Rahmen dieses Forschungsprojektes werden folgende allgemeine Zielparameter erreicht:

  • Bestehende Webseiten werden automatisch analysiert und individuelle Rechtstexte (Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG und Datenschutzerklärung gem. §§ 13, 15 TMG) werden generiert.
  • Rechtlich relevante Änderungen auf überwachten Webseiten werden festgestellt und die vorhandenen Rechtstexte werden im Rahmen eines Update-Prozesses aktualisiert.
  • Privacy by Design und Privacy by Default werden in den neuen Verfahren bereits berücksichtigt.
  • Rechtstexte im juristischen Umfeld (Gesetzestexte und veröffentlichte Urteile) werden zwecks Verbesserung und Aktualisierung der Rechtsdienstleistung „Website-Check“ beobachtet, bewertet und analysiert.

Die Fördermittel stammen zum Großteil aus dem Europäischen Regionalfonds (EFRE).

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